LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Aufenthaltsrecht von Ausländern in Deutschland ausgeweitet. Die Richter entschieden am Mittwoch, daß einer Iranerin eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung auch dann erteilt werden muß, wenn diese nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt für ihre Familie aufzubringen.
Die Ausländerin, die im Zuge einer Familienzusammenführung 1996 nach Deutschland kam, lebt seit 1999 mit ihren Kindern vom Ehemann getrennt. Zusätzlich zu ihrem Gehalt als Küchenhelferin erhält die Frau Arbeitslosengeld II. Da die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit hätten, müsse die Mutter jedoch nicht für deren Unterhalt sorgen, argumentierte das Gericht. Die Stadt Frankfurt am Main hatte die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zuvor abgelehnt.
Der Integrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Memet Kilic, lobte die Gerichtsentscheidung und forderte eine neue Härtefallregelung, die auch bei ausländischen Kindern greifen müsse.
20 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sind Ausländer
Bereits am Dienstag war bekannt geworden, daß der Ausländeranteil unter den Hartz-IV-Empfängern bei mehr als 20 Prozent liegt. An der Gesamtbevölkerung dagegen beträgt er etwa zehn Prozent. Die hohe Arbeitslosigkeit liege vor allem an der schlechten Bildung vieler Einwanderer, teilte die Bundesagentur für Arbeit nach einem Bericht der Bild mit. (ho)