Anzeige
Anzeige

Bundestag: Bundestag: Keine Mehrheit für doppelte Staatsbürgerschaft

Bundestag: Bundestag: Keine Mehrheit für doppelte Staatsbürgerschaft

Bundestag: Bundestag: Keine Mehrheit für doppelte Staatsbürgerschaft

b54998f592
b54998f592
Bundestag
 

Bundestag: Keine Mehrheit für doppelte Staatsbürgerschaft

Der Bundestag hat eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgelehnt. Die Abgeordneten der schwarz-gelben Regierungskoalition entschieden sich gegen die Anträge der Fraktionen von SPD und Grünen, laut denen in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft eingeräumt werden soll.
Anzeige

b54998f592
Reisepaß: Vorerst wird es keine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes geben Foto: Pixelio/msommer

BERLIN. Der Bundestag hat eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgelehnt. Die Abgeordneten der schwarz-gelben Regierungskoalition entschieden sich gegen die Anträge der Fraktionen von SPD und Grünen, laut denen in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft eingeräumt werden soll. Bislang müssen sich diese zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie den deutschen Paß behalten oder die Staatsangehörigkeit der Eltern annehmen wollen.

Nach Ansicht der SPD entstehen durch diese Regelung gravierende integrationspolitische Probleme. Darüber hinaus hatten die Sozialdemokratien sich auch dafür ausgesprochen, eingebürgerten Ausländern ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu belassen.

Linkspartei kritisiert Überprüfung auf „innere Gesinnung“

Die Grünen monierten, daß ein zu großer Teil der dauerhaft und seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Bevölkerung nach wie vor von den staatsbürgerlichen Rechten, insbesondere dem Wahlrecht, ausgeschlossen würde. Um dieses Demokratiedefizit zu beheben, sei es notwendig, die Regelungen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verbessern. Unter anderem plädierten die Grünen dafür, die sogenannte Optionspflicht abzuschaffen und die Einbürgerung zu erleichtern, beispielsweise durch die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit.

Die Linksfraktion hatte zusätzlich in einem Antrag kritisiert, daß die bestehenden Regelungen zur Einbürgerung von Ausländern diese ausgrenze und zu „Menschen zweiter Klasse“ mache. Nach ihrem Willen, sollte daher „unabhängig vom Einkommen oder dem sozialen Status der Betroffenen“ ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen. Auch dürften Einbürgerungsberechtigte nicht auf ihre „innere Gesinnung“ hin geprüft werden. Vielmehr müsse ihre grundrechtlich geschützte Meinungs- und Gewissensfreiheit geachtet werden. (krk)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag