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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Zustimmung im Bundestag, Klage in Karlsruhe

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Roben der Verfassungsrichter: Schnelle entscheidung? Foto: Wikipedia/Evilboy
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Hankel, Nölling, Schachtschneider und Starbatty (v.l.) am Freitag in Kalsruhe Foto: JF

KARLSRUHE. Fünf Kläger haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Beteiligung Deutschlands am Rettungspaket für Griechenland eingereicht.

Zuvor hatte der Bundestag der Finanzhilfe in Höhe von mindestens 22 Milliarden Euro zugestimmt. Für das Gesetz stimmten 390 von 601 Abgeordneten. Es gab 72 Nein-Stimmen, 139 Parlamentarier enthielten sich.

Mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe wollen der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, sowie die Wirtschaftswissenschaftler Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling, Wilhelm Hankel und der ehemalige Thyssen-Manager Dieter Spethmann erreichen, daß die Ausführung des Gesetzes untersagt wird.

Linksfraktion stimmt geschlossen dagegen

Ihrer Ansicht nach verstößt die Hilfe für Griechenland gegen EU-Recht. Der Maastricht-Vertrag und der Lissabon-Vertrag sähen ausdrücklich vor, daß kein Mitgliedsland für ein anderes Land in finanziellen Schwierigkeiten eintrete oder für dessen Schulden hafte.

Zudem verletze das Hilfspaket das im Grundgesetz garantierte Recht auf demokratische Teilhabe und auf Eigentum. Das Gericht entscheidet möglicherweise bereits am Wochenende über den Eilantrag.

Das Gesetz, das am Freitag auch den Bundesrat passiert hat, ist im Parlament nur von der Linksfraktion geschlossen abgelehnt worden. Die SPD, die sich am Donnerstag mit Union und FDP nicht auf eine gemeinsame Resolution zum Gesetzentwurf hatte einigen können, enthielt sich mehrheitlich der Stimme. Vor der Abstimmung hatten die Grünen angekündigt, für den Antrag zu stimmen.

Gauweiler warnt vor weiteren Belastungen

Aus den Reihen der Koalition stimmten nicht alle Abgeordneten für den Gesetzesantrag der Regierung. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler begründete seine Nein-Stimme damit, daß das Gesetz für die Stabilisierung des Euro und die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit Griechenlands kontraproduktiv sei.

Es sei gegen jede Wahrscheinlichkeit, daß der Beschluß zur Stabilisierung des Euro beitrage. „Wahrscheinlich ist vielmehr, daß der Beschluß andere Staaten der Eurozone, die mit vergleichbaren Schwierigkeiten wie Griechenland belastet sind, animiert, vergleichbare ‘Rettungsprogramme’ zu verlangen, die die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland endgültig überspannen dürften“, sagte Gauweiler. (ms)

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