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Justiz: „Süddeutsche Zeitung“ muß Gegendarstellung Konrad Löws drucken

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Justiz
 

„Süddeutsche Zeitung“ muß Gegendarstellung Konrad Löws drucken

Der emeritierte Erlanger Politikwissenschaftler Konrad Löw hat im Verfahren gegen die Süddeutsche Zeitung einen Teilerfolg errungen. Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Artikel Heribert Prantls
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Das Landgericht München: „Süddeutsche Zeitung“ muß Gegendarstellung Löws abdrucken: Pixelio/Thorben Wengert

BERLIN. Der emeritierte Erlanger Politikwissenschaftler und Publizist Konrad Löw hat im Verfahren gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht München wies eine Beschwerde der Zeitung gegen eine Entscheidung zu Gunsten Löws auf Abdruck einer Gegendarstellung vergangene Woche zurück.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Artikel des Leiters des Ressorts Innenpolitik der SZ, Heribert Prantl. Dieser hatte Ende September nach Löws Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) unter der Überschrift „Dr. jur absurd“ behauptet, „65 Jahre nach dem Holocaust“ solle „von Staatsgeld finanziert, wieder geschrieben werden, daß die Juden selbst schuld sind an ihrer Verfolgung.“ Löw selbst wurde als „sehr rechts angesiedelter alter Professor“ bezeichnet, der „abstruse“ und „revisionistische“ Thesen vertrete.

Da Löw nach eigenen Angaben solche Thesen weder vertritt noch jemals behauptete, die Juden hätten selbst schuld an ihrer Verfolgung durch die Nationalsozialisten, verlangte er von der SZ eine entsprechende Gegendarstellung. Nach deren Weigerung entschied er sich für den Rechtsweg.

Strafanzeige gegen Prantl wegen übler Nachrede 

In einem Verfahren verpflichtete das Münchner Landgericht Mitte November die Süddeutsche Zeitung zum Abdruck der Gegendarstellung und zur Übernahme der Prozeßkosten. Den Streitwert des Prozesses bezifferte das Gericht auf 20.000 Euro. Hiergegen legte die SZ Beschwerde ein, die jedoch am vergangenen Mittwoch vom Münchner Landgericht abgewiesen wurde. Die Zeitung hat allerdings Berufung eingelegt und will den Fall nun in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht erneut verhandeln lassen.

Gleichzeitig hat Löw aber auch Strafanzeige gegen Prantl wegen übler Nachrede gestellt. Ob es auch in diesem Fall zu einem Verfahren kommt, steht bislang jedoch noch nicht fest. Ebenso unklar sind die Chancen seiner beim Presserat eingereichten Beschwerde.

Löw hatte sich im August nach einem mehrjährigen Verfahren erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kritik der Bundeszentrale an seinem Aufsatz „Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte“ zur Wehr gesetzt. In dem Beitrag, der 2004 in der im Auftrag der BpB vom Bertelsmann Verlag herausgegebenen Zeitschrift Deutschland Archiv erschienenen war, hatte Löw unter anderem geschrieben, die Mehrheit der Deutschen sei während der Zeit des Nationalsozialismus nicht antisemitisch eingestellt gewesen, sondern habe durchaus mit den verfolgten Juden sympathisiert.

Nach dem Erscheinen des Artikels hatte die Bundeszentrale in einem Schreiben an die Abonnenten der Zeitschrift die Veröffentlichung „außerordentlich“ bedauert und sich bei allen Lesern entschuldigt, die „sich durch den Beitrag verunglimpft“ gefühlt hätten. (krk)

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