BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft beabsichtigt, die Ermittlungen gegen Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) wegen des Angfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz einzustellen. Thierse hatte sich an einer gesetzeswidrigen Sitzblockade gegen eine NPD-Demonstration am 1. Mai beteiligt.
Die Strafverfolger sehen eine Geringfügigkeit gegeben, die Zustimmung des Gerichtes zur Einstellung steht noch aus. Unabhängig davon hat die Staatsanwaltschaft den Präsidenten des Bundestages, Norbert Lammert (CDU), über den Anfangsverdacht einer Straftat informiert.
Immunität von Ramelow soll aufgehoben werden
Zuvor wurde der SPD-Politiker von CDU und CSU für seinen Rechtsbruch angegriffen. „Wie sollen wir Jugendlichen unsere Demokratie erklären, wenn sich selbst ein Bundestagsvizepräsident über das Grundgesetz hinwegsetzt?“ kritisierte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) Thierses Verhalten gegenüber der Bild.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Aufhebung der Immunität des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow beantragt. Der Fraktionschef im Thüringer Landtag hatte am 13. Februar in Dresden zur Blockade einer genehmigten Demonstration aufgerufen. (FA/vo)