BERLIN. Der Streit um Gebetsräume für muslimische Schüler an deutschen Schulen geht in die nächste Runde. Die Rechtsvertreter eines heute siebzehnjährigen Berliner Gymnasiasten haben vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt, das dem Schüler einen eigenen Gebetsraum verweigert hatte.
Ausgangspunkt des Streites war ein Gebet während der Schulpause von acht muslimischen Schülern des Diesterweg-Gymnasiums im Berliner Bezirk Wedding vor drei Jahren. Unter ihnen war auch der spätere Kläger Yunus M. Als die Schulleiterin das Gebet untersagte, verklagte Yunus M. das Gymnasium. Zwei Instanzen folgten zunächst der Argumentation der Anwälte des Schülers, daß das islamische Gebet durch eine „vorbehaltlose“ Garantie der Religionsfreiheit gesichert sei.
Islamfunktionär gegen Klage
Als Kompromiss wurde dem Schüler schließlich ein eigener Gebetsraum zur Verfügung gestellt, den dieser laut Schule aber faktisch nicht benutzt hat. Erst das OVG folgte der Begründung des Landes Berlin, daß das Gymnasium ein berechtigtes Interesse am „Schulfrieden“ habe und der organisatorische Aufwand für die Einrichtung entsprechender Aufenthaltsräume zu groß sei. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird frühestens kommenden Sommer erwartet.
Wird das Gericht dem Urteil des OVG folgen, ist für die Kläger der Gang zum Bundesverfassungsgericht offen. Aufgrund ihre grundsätzlichen Charakters stößt die Klage auch bei Islamfunktionären auf Kritik. So sprach sich der Verwaltungsratsvorsitzende der Islamischen Föderation, Fazli Altin, gegen eine gerichtliche Klärung aus. „Ich habe Yunus’ Familie ausdrücklich davon abgeraten, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen“, sagte er dem Tagesspiegel. (FA)