BERLIN. Die der NPD im April 2009 während ihres Bundesparteitages in Berlin vom Bezirksamt Reinickendorf erteilten Auflagen waren rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Freitag, daß die durch eine sogenannte Antifa-Klausel im Mietvertrag auferlegten Einschränkungen unzulässig waren.
Die Behörde hatte zur Auflage gemacht, daß der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werde, wenn die Veranstaltung einen rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Verlauf nehme. Hierzu mußte die NPD eine vom Bezirk ernannte Beobachterkommission während ihres Parteitages dulden.
Vorbehalt verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
Laut dem Verwaltungsgericht verstoße der Vorbehalt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Bezirksamt zuvor stets Säle ohne solche Nebenbestimmungen vermietet habe. Zudem seien Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht durch das Grundgesetz privilegiert, weshalb ihre Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden dürften, solange diese nicht gegen Strafgesetz verstießen.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Verwaltungsgericht jedoch die Möglichkeit der Berufung zu. (krk)