BERLIN. Papst Benedikt XVI. könnte, selbst wenn er es wollte, den Bischof der Pius-Bruderschaft Richard Williamson nicht erneut exkommunizieren. Zu diesem Schluß kommt der Kirchenrechts-Experte Klaus Lüdicke. Holocaust-Leugnung sei das Bestreiten einer historischen Tatsache. Diese sei aber nicht Teil der katholischen Glaubenslehre, stellt Lüdicke in der Augsburger Allgemeinen fest.
Der Vatikan hatte Williamson dazu aufgefordert, sich ausdrücklich von seinen Äußerungen zu distanzieren. Sonst könne er kein Amt innerhalb der katholischen Kirche wahrnehmen. Bisher sind die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Pius X. nur in die katholische Glaubensgemeinschaft wieder aufgenommen worden. Der kirchenrechtliche Status der rund vierhundert Priester und vier Bischöfe ist noch nicht geklärt.
Lüdicke lehnt Pius-Bruderschaft ab
Aber selbst wenn Williamson einen öffentlichen Widerruf ablehnt, kann er nicht wieder exkommuniziert werden, verdeutlicht Lüdicke. Der Codex des kanonischen Rechts sieht sogar einen Rechtsanspruch des Exkommunizierten vor, „wenn er die Straftat wirklich bereut hat und er außerdem eine angemessene Wiedergutmachung der Schäden und eine Behebung des Ärgernisses geleistet oder ernsthaft versprochen hat“.
Lüdicke selbst lehnt die Pius-Bruderschaft aufgrund ihrer Vorbehalte gegenüber dem Zweiten Vatikanischen Konzils ab. „Bestürzt“ sei man daher über die Aufhebung der Exkommunikation. Die „Glaubwürdigkeite der Kirche“ werde dadurch „beschädigt“, heißt es in einem Aufruf der katholischen Fakultät der Universität Münster, dem sich Lüdecke anschloß.