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Innere Sicherheit: Neuer Streit um Guantanamo-Häftlinge

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Innere Sicherheit
 

Neuer Streit um Guantanamo-Häftlinge

Die Aufnahme des Guantanamo-Häftlings Ahmed M. verursacht Kosten in sechsstelliger Höhe. Der staatenlose Palästinenser erhält einen arabisch sprechenden Betreuer und eine Wohnung auf Staatskosten.
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Hat Deutschland eine „humanitäre Pflicht“ für amerikanische Gefangene? Häftlinge in Guantanamo. Foto: Wikipedia/Shane T. McCoy

BERLIN. Deutschland soll doch Terror-Verdächtige aus dem amerikanischen Gefangenenlager Guantanamo aufnehmen. Ein entsprechendes Gesuch für zwei Personen liegt dem Bundesinnenministerium vor, berichtet unter Berufung auf Sicherheitsdienste die Neue Osnabrücker Zeitung. „Die Anfrage für die beiden ist noch neu, so daß wir noch nicht eine vertiefte Prüfung der Fälle vornehmen konnten“, heißt es dazu.

Erst vor kurzem sah es so aus, als wenn Deutschland neun Uiguren aufnehmen werde. Doch die insgesamt siebzehn Häftlinge sollen nun in den Inselstaat Palau abgeschoben werden. Erneut forderte China die Auslieferung der moslemischen Chinesen. Die Vereinigten Staaten hätten nicht das Recht, Terrorverdächtige „an ein drittes Land zu übergeben“, erklärte der Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Qin Gang.

Das Ansinnen der amerikanischen Regierung, ehemalige Lagerhäftlinge auch nach Deutschland abzuschieben, hatte hierzulande eine heftige Kontroverse ausgelöst. Grünen-Politiker wie Volker Beck oder Hans-Christian Ströbele bezeichneten es als „humanitäre Verpflichtung“ Deutschlands, die Terrorverdächtigen hier aufzunehmen.

Die Auflösung des Gefangenenlagers Guantanamo war ein zentrales Wahlversprechen des damaligen Präsidentschaftskandidaten Barack Obama. (FA)

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