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Kompromiß um Spätabtreibungen weiter offen

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Kompromiß um Spätabtreibungen weiter offen

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Wallasch, Medien, Gesicht

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Streit um die Regelung von Spätabtreibungen. Keine Einigung im Bundestag. Foto: Wikipedia

BERLIN. Der gemeinsame Gesetzesentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP zur Regelung von Spätabtreibungen hat überraschend Konkurrenz bekommen. Der nach jahrelangen Verhandlungen gefundene Kompromiß, den die Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese (SPD), Ina Lemke (FDP) und Johannes Singhammer (CSU) vorstellten, sieht ein verbindliches Beratungsverfahren vor.

Nun hat eine weitere Abgeordnetengruppe einen Gegenentwurf präsentiert, der wesentliche Eckpunkte des geplanten Gesetzes abändert. Eine Gruppe um die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme und die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk will nun ebenfalls – entgegen ursprünglichen Planungen – einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, kündigte Humme heute gegenüber der christlichen Nachrichtenagentur idea an.

Drei-Tage-Frist im CDU/CSU-getragenen Gesetzesentwurf

Der Kompromiß der Koalitionsparteien und der FDP sieht vor, daß Frauen, die kurz vor der Geburt ihres Kindes von einer möglichen Behinderung erfahren, eine qualifizierte Beratung vermittelt bekommen. Die Frau kann dieses Angebot allerdings auch ablehnen. Zwischen der Diagnose und der eventuellen Abtreibung muß eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen. Verstößt ein Arzt gegen das Gesetz, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Im Gegensatz zu vorherigen Entwürfen sieht dieser Vorschlag keine Dokumentationspflicht der Beratung mehr vor. Zudem soll im Bundestag separat über eine bessere statistische Erfassung von Spätabtreibungen abgestimmt werden, da in diesem Punkt keine Einigung erzielt werden konnte. Nach Ansicht von Griese schlägt der Kompromiß „zwischen den verschiedenen Positionen eine Brücke“:

Es gehe nicht um die Alternative Frauenrechte oder Lebensschutz. „Es ist möglich, beides zu vereinbaren“, so die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag gegenüber idea. „Der neue Entwurf setzt eindeutig und ausschließlich auf Unterstützung und Hilfe für Frauen. An keiner Stelle werden die Rechte einer Schwangeren eingeschränkt.“

Die FDP-Politikerin Ina Lenke hofft, daß der Kompromiß nun noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung kommt. Dafür wolle sie sich einsetzen. Zudem wies sie den Vorwurf der Beratungsorganisation „Pro Familia“ zurück, der Entwurf schreibe eine Zwangsberatung vor. „Es ist ein Angebot, keine Pflichtberatung“, so Lenke gegenüber idea. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Singhammer wertete die Einigung als Erfolg. Man gehe davon aus, daß „fast alle Eltern“ das Beratungsangebot annehmen werden.

Beratung im Gegenentwurf nur unverbindlich beschrieben

Die Gruppe um die Abgeordnete Humme will dagegen nur gesetzlich festlegen, daß es vor jeder vorgeburtlichen Untersuchung ein Beratungsangebot geben muß. Ärzte sollen Frauen über Chancen und Risiken aufklären und auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinweisen. Der Humme-Entwurf enthält keine Drei-Tages-Frist, sondern schlage eine „ausreichende Bedenkzeit“ zwischen der Diagnose und der möglichen Abtreibung vor:

„Mit unseren Vorschlägen stärken wir die Information und Beratung der Schwangeren, ohne sie staatlich zu bevormunden“, so Humme. Deshalb sei der Entwurf die „bessere Beratungsgrundlage“. Ursprünglich hatte die SPD-Politikerin eine gesetzliche Änderung abgelehnt und lediglich Änderungen in den Mutterschaftsrichtlinien der Krankenkassen vorgeschlagen. Da dieser Vorschlag einigen nicht weit genug gegangen sei, habe man sich nun auf einen eigenen Gesetzentwurf geeinigt.

Dieser Entwurf wurde offensichtlich von erheblichen Konflikten begleitet. „Zwischen den SPD-Frauen herrscht Krieg“, beschrieb ein namentlich nicht genannter Politiker gegenüber der Welt das Verhältnis der beiden Lager. So wurde beispielsweise Griese „in der Tat überrascht“, als gestern früh der fertige Gegenentwurf von ihrer Parteifreundin Humme verteilt wurde. Allerdings läge dieser „erst in Eckpunkten“ vor, gestand diese gegenüber der Welt ein. Ein Vorgehen, welches bei der stellvertretenden Parteivorsitzenden Andrea Nahles einen Wutanfall ausgelöst haben soll.

CDL kritisiert beide Kompromisse

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, kritisierte die Entwürfe. Die Vergangenheit habe gezeigt, daß Kompromisse zu Lasten des Lebens gingen. Sie befürchtet, daß eine psychosoziale Beratung, zumal es sich nur um ein freiwilliges Angebot handele, wenig geeignet sei, ungeborene Menschen zu retten:

„Warum soll eine Beratung einem möglicherweise behinderten Menschen das Leben retten, wenn eine Beratung selbst bei einem gesunden Kind mehr als 114.000 Kindern nachweislich nicht das Leben gerettet hat?“ So viele Schwangerschaftsabbrüche wurden dem Statistischen Bundesamt 2008 gemeldet. Löhr zufolge hat sich die bisherige Beratungsregelung bei einer straffreien Abtreibung als Scheinlösung herausgestellt. Dies zeigten die nach wie vor hohen Abtreibungszahlen.

„Wenn nun im geplanten Kompromiß wieder ausschließlich auf ein Beratungsangebot gesetzt wird, droht auch die neue Lösung bei der Spätabtreibung nur ein politisches ‚Feigenblatt’ ohne Wirkung zu werden.“ Zwar sei man all jenen dankbar, „die das schreiende Unrecht der Abtreibung weiterhin auf der politischen Tagesordnung halten“. Allerdings verteidige „die überwältigende Mehrheit der Politiker den Schutz des menschlichen Lebens nicht wirksam“. (idea/FA)

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