HANNOVER. Jungen Gewalttätern kann in Niedersachsen der Führerschein entzogen werden. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) wies die Polizei des Landes an, bei entsprechenden Straftaten die Daten der Delinquenten an die Verkehrsbehörden weiterzuleiten. Diese könnten dann gegebenenfalls die Fahrerlaubnis entziehen.
Das Verfahren soll in Fällen von gefährlicher oder schwerer Körperverletzung, bei Landfriedensbruch, Raub, Vergewaltigung und Totschlag angewendet werden, heißt es im Erlaß.
Zweifel an der charakterlichen Eignung
Schünemann betonte, der mögliche Führerschein-Entzug stelle keine strafrechtliche Sanktion dar: „Es handelt sich hier lediglich um verkehrsbezogenes Gefahrenabwehrrecht sowie um Prävention“, so der Innenminister in einer Pressemitteilung.
Solche Straftaten seien häufig Ausdruck des unkontrollierten und impulsiven Verhaltens eines jungen Täters. Daher „sind erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs angebracht“, meinte der Minister.
Justizminister Bernd Busemann (CDU) äußerte dagegen juristisch begründete Zweifel, ob eine Gewalttat ohne Bezug zum Straßenverkehr zum Entzug des Führerscheins führen dürfe. Kritiker bemängelten außerdem, daß dies von einer Behörde und nicht von einem unabhängigen Richter verfügt werden soll.
Braunschweig hat Verfahren bereits eingeführt
Als erste Kommune hat die Stadt Braunschweig am Donnerstag den Erlaß des Innenministeriums umgesetzt. „Von jemandem, der Gewalt gegen Menschen ausübt, muß befürchtet werden, daß er auch als Verkehrsrowdy auftritt und andere gefährdet“, begründete Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) den Beschluß.
Da das Auto gerade unter jungen Männern einen hohen Stellenwert als Statussymbol besitzt, soll der Führerschein-Entzug vor allem dadurch eine wirksamere Form der Abschreckung darstellen. (vo)