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Bundesrat lehnt Grundgesetzänderung ab

Bundesrat lehnt Grundgesetzänderung ab

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Grundgesetz: Schutz vor Diskriminierung ist ausreichend gewährleistet Foto: Pixelio/Daniel Gast

BERLIN. Der Bundesrat hat am Freitag eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes abgelehnt. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg scheiterten mit ihrem Vorhaben, ein „ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung“ zu verankern.

Für ihren Antrag stimmten lediglich noch das Saarland, Thüringen, Brandenburg sowie Rheinland-Pfalz. Dies reichte jedoch nicht für die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen.

„Diskriminierung nicht hinnehmen“

Widerstand gegen das Vorhaben kam unter anderem aus den Bundesländern Niedersachsen und Hessen. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) äußerte die Überzeugung, der Schutz vor Diskriminierung sei im Grundgesetz bereits umfassend gewährleistet.

Sein Hamburger Amtskollege, Justizsenator Till Steffen (Grün-Alternative Liste), bedauerte dagegen die Abstimmungsniederlage. Damit habe die Ländervertretung den „gesellschaftlichen Aufbruch verschlafen“. Noch immer fände in Deutschland „Benachteiligung, Diskriminierung und sogar Gewalt gegen Homosexuelle statt“, so Steffen, was „wir Demokraten nicht hinnehmen“ dürften. (vo)

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