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Weiteres Urteil im Fall Mügeln

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Der Tatort: Die Pizzeria in Mügeln

OSCHATZ. Im Fall der Schlägerei zwischen Deutschen und Indern bei einem Stadtfest im sächsischen Mügeln im August vergangenen Jahres ist ein weiterer Beteiligter verurteilt worden.

Das Amtsgericht Oschatz verurteilte einen 22 Jahre alten Deutschen wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung. Zusätzlich muß er 1.000 Euro an die Organisation „Weißer Ring“ bezahlen, die sich um die Betreuung von Verbrechensopfern bemüht. Der Mann war zuvor zu einer Geldstrafe von 2.625 Euro verurteilt worden, wogegen er Berufung eingelegt hatte.

Ausländerfeindliche Parolen

Richter Klaus Denk sah es als erwiesen an, daß der Verurteilte aus einer Menschenmenge heraus vor der Pizzeria, in die sich die Inder geflüchtet hatten, ausländerfeindliche Parolen gerufen habe.

Bereits im Dezember hatte das Amtsgericht Oschatz einen weiteren deutschen Beteiligten zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil war als ungewöhnlich hart bewertet worden, da selbst die Staatsanwaltschaft nur eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Der Verurteilte hat aber gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, wodurch es noch nicht rechtskräftig ist.

Der „Fall Mügeln“ hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, weil über längere Zeit fälschlicherweise von einer „ausländerfeindlichen Hetzjagd“ auf die Inder berichtet worden war.

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