BERLIN. Der Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow darf nicht vom Verfassungsschutz überwacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Nach Ansicht der Richter war die Beobachtung des früheren thüringischen Landtagsabgeordneten und jetzigen Bundestagsabgeordneten rechtswidrig.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, daß es nicht darüber entschieden hat, ob Abgeordnete schon wegen ihres Abgeordnetenstatus grundsätzlich nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen und ob die Linkspartei als solche beobachtet werden darf.
Gestern war bekannt geworden, daß das Saarland als erstes westdeutsches Bundesland die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz eingestellt hat. Gegenüber der Saarbrücker Zeitung begründete der Präsident der Behörde, Helmut Albert, die Entscheidung damit, daß es keine Anhaltspunkte mehr für ein verfassungswidriges Wirken der Partei gebe. Bei der Linkspartei handele es sich um eine Partei linkssozialdemokratischen Zuschnitts. Zuvor hatten bereits Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Beobachtung der Linkspartei komplett eingestellt.
Im vergangenen Sommer hatte die Linksfraktion im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht.