HAMBURG. Der Hamburger Verfassungsschutz darf die Bürgerbewegung Pro Deutschland nicht mehr als rechtsextrem bezeichnen. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Die Einstufung von Pro Deutschland als „rechtsextremistisch“ im Verfassungsschutzbericht 2005 war dem Urteil zufolge rechtswidrig. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Bericht nur noch verbreiten, wenn die beanstandeten Passagen geschwärzt werden und muß im nächsten Bericht darauf hinweisen, daß die Einordnung von Pro Deutschland als rechtsextremistisch falsch war.
Nach Ansicht der Richter enthalten die vom Verfassungsschutz angeführten Zitate aus Publikationen der Bürgerbewegung „keine ausdrücklichen Bekenntnisse, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“. Als entlastend wertete das Gericht auch, daß die Satzung von Pro Deutschland ausdrücklich die Aufnahme von Ausländern ermögliche.
Klares Bekenntnis zum Rechtsstaat
Das Programm der Bürgerbewegung enthalte ein klares Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat und nenne persönliche Freiheit, Gewaltenteilung und Demokratie als Grundsätze sowie eine Absage an jede Form von politischem Extremismus. Zu berücksichtigen sei weiter, daß die Äußerungen von Pro Deutschland zu Fragen der Ausländerpolitik in weiten Teilen dem geltenden deutschen Ausländerrecht entsprechen.
Der Vorsitzende von Pro Deutschland, Manfred Rouhs, mißt dem Urteil eine strategische Bedeutung zu. „Die etablierten Parteien fürchten nichts so sehr wie eine zukunftsorientierte, demokratisch legitimierte patriotische Opposition“, sagte Rouhs, der auch Mitglied im Kölner Stadtrat ist. „Deshalb versuchen sie, jeden seriösen nonkonformen Ansatz als rechtsextremistisch ins Zwielicht zu setzen. Dagegen werden wir uns auch künftig in angemessener Form zur Wehr setzen.“