MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Pläne der „Islamischen Gemeinschaft Ludwigsburg“, einen Tapetenmarkt in ein Glaubenszentrum umzubauen, genehmigt.
Eine Anwohnerin hatte gegen das islamische Bauprojekt, bei dem zwei Gebetssäle und mehrere Nebenräume entstehen sollen, geklagt, da die „Islamische Gemeinschaft Ludwigsburg“ zur türkischen Organisation „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ gehört.
Weltanschauliche Neutralität im Baurecht
Diese wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als islamistische Gruppierung beobachtet und ist mit ihren rund 26.500 Mitgliedern die größte Organisation ihrer Art in Deutschland. Verantwortliche der Milli Görüs-Bewegung bringen laut Verfassungsschutz immer wieder ein langfristiges und umfassendes dreistufiges Vorhaben zum Ausdruck: „Die fundamentale Umgestaltung der Türkei, die Wiederherstellung einer ‘Großtürkei’ und schließlich eine islamische Weltordnung“.
Der 3. Senat des VGH begründete seine Entscheidung mit der „weltanschaulichen Neutralität“, die im Baurecht herrsche. Die Klägerin war bereits im vergangenen November mit einem Eilantrag gegen das Bauvorhaben der „Islamischen Gemeinschaft Ludwigsburg“ vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Gegen diesen Beschluß hatte sie vor dem VGH Baden-Württemberg geklagt. Eine Revision der jetzigen Gerichtsentscheidung ist dagegen nicht möglich.