BERLIN. Ein Türke aus Berlin klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil ihm der Nachzug seiner ostanatolischen Ehefrau verweigert wird. Diese hat laut dem Berliner Tagesspiegel in ihrer Heimat keine Möglichkeit, einen Deutschkurs zu besuchen, um den mittlerweile vorgeschriebenen Sprachkurs zu absolvieren.
Dieser ist Teil der im August 2007 in Kraft getretenen Reform des Zuwanderungsgesetztes und sieht vor, daß Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten vor dem Nachzug nach Deutschland über geringe Deutschkenntnisse verfügen müssen. Ausgenommen sind von der Regelung allerdings verschiedene Länder, darunter die Vereinigten Staaten und Israel.
Die anwaltliche Vertretung hat der Fraktionsvorsitzende der Berliner Grünen, Volker Ratzmann, übernommen. Dieser kündigte im Tagesspiegel an, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Er bereite zudem drei Klagen in ähnlich gelagerten Fällen vor, darunter der einer Deutschen, deren türkischem Ehemann ebenfalls die Einreise verweigert wird.