Als im Lissaboner Hieronymus-Kloster 2007 der „EU-Reformvertrag“ unterschrieben wurde und Angela Merkel das Ende der Verfassungskrise feierte, begann ein skandalöser politischer Coup, den maßgeblich die deutsche und portugiesische Ratspräsidentschaft inspiriert hatten.
Er würde den Widerstand der Bürger herausfordern, stünden sie der EU nicht ebenso machtlos und entfremdet gegenüber wie dem neuen, schwer leserlichen und den meisten unbekannten Papier, einem Vertrag der Regierungen, nicht der Bürger. Nach deren Zustimmung wird im vormundschaftlichen Verfahren obrigkeitsstaatlich entscheidender EU-Granden nicht gefragt.
Mit Ausnahme von Irland schließen die Regierungen Referenden bewußt aus. Abstimmen durften 2005 noch die Niederländer und Franzosen. Sie lehnten den Verfassungsentwurf prompt ab. Nach diesem Desaster deklarierte man den Entwurf mit einigen Veränderungen zum Reformvertrag und steckte ihn in einen Umschlag mit neuem Etikett.
Schwund an Bürgernähe und Demokratie
„Die europäische Idee beruht nicht auf der integrierten neuen Sachlichkeit eines konstruierten Bundesstaates, der auf den Idealismus seiner Einwohner verzichtet.“
Nun winkte der Bundestag den Verfassungstext durch und akzeptierte so den fortschreitenden Schwund an Bürgernähe, Demokratie und Parlamentarismus. Ja, bekannte nicht Ex-Außenminister Fischer mit Zynismus im ZDF: „Ich bin froh, daß es in Deutschland keine Volksabstimmung gibt, denn wir würden sie verlieren.“
Der mit traditionellem Demokratieverständnis nicht nachvollziehbare Vorgang, den Verfassungsentwurf der Gemeinschaft gerade nicht von den Europäern direkt beschließen, sondern nur von deren Parlamenten formal absegnen und von Regierungen paraphieren zu lassen, folgt einer exekutiven Intention, die nicht nur nationales Recht schwächt, sondern die Gewaltenteilung verändert. Brüssel greift mit neuen Kompetenzen in bisher nationale Bereiche ein und bestimmt nun im Ausländer- sowie Straf- und Familienrecht.
Bundestag büßt an Souveränität ein
Der Bundestag, Herzstück deutscher Demokratie, büßt als Legislative an Souveränität ein und entbehrt notwendiger Kontrollmöglichkeiten.Damit gewinnt aber das europäische Parlament nicht etwa das volle Recht der Gesetzgebung, denn die Initiative dazu kommt in Brüssel allein der Kommission zu, also den exekutiv handelnden Beamten.
So wird die Bürokratie zum europäischen Gesetzgeber vor einem abstrakten Parlament, und die Entscheidungsmöglichkeiten der Bürger sind blockiert – ein Bruch der aufklärerisch-emanzipatorischen Tradition. Deshalb wird die Öffentlichkeit gemieden. Den Vertrag nicht zur Volksabstimmung vorzulegen, war die wichtigste Vereinbarung der Lissaboner Runde.
Viele EU-Gesetze müssen nicht einmal vom Parlament bestätigt werden. So unhistorisch der Vergleich des aus der CDU ausgetretenen Abgeordneten Nitzsche mit dem Ermächtigungsgesetz sein mag, so angemessen ist der Begriff: Die EU-Kommission strebt nach relativer Ermächtigung, der Bundestag gestattet sie und degradiert ohne Not parlamentarische Befugnisse.
Zur Außen- und Sicherheitspolitik wird das Parlament nicht gefragt
Beispielsweise darf zwar über den Haushalt allgemein, nicht aber über den ihn zu 43 Prozent ausmachenden Agrarhaushalt abgestimmt werden. Zur Außen- und Sicherheitspolitik wird das Parlament gar nicht gefragt! Während der Bundestag den Bundeskanzler wählt, hat das EU-Parlament nicht einmal das Recht, den Präsidenten der Kommission zu wählen. Der wird von den Nationalstaaten eingesetzt.
Diese entscheiden auch darüber, wen sie als Kommissare in die EU-Kommission setzen. Insofern ergibt sich eine paradoxe Situation: Einerseits fürchten die Bürger zu Recht den „Superstaat“ Europa und würden möglichst wenig Befugnisse an die EU abgeben wollen, andererseits bedürfte eine Demokratisierung genau dessen: Man müßte das EU-Parlament mindestens mit den notwendigen Kontrollrechten gegenüber Kommission, Rat und Ministerräten ausstatten, von denen bislang die eigentlichen Entscheidungen ausgehen.
Dazu sind wiederum die Länder nicht bereit, weil deren Bevölkerung gerade keine Staatswerdung Europas will. Um so fataler also, daß sie nicht abstimmen darf und sich daher noch weniger mit Brüssel identifizieren kann. Nur wenn sich eine Mehrheit der nationalen Parlamente gegen einen Entwurf der EU-Kommission ausspricht, muß diese ihren Vorschlag nach dem Subsidiaritätsprinzip prüfen; und erst wenn eine Million EU-Bürger mit ihrer Unterschrift ein bestimmtes Gesetz verlangen, muß die Kommission tätig werden.
Großkonzerne gewinnen Einfluß
Das EU-Parlament ist nicht nur schwach und vermag die nationalen Parlamente nicht zu ersetzen, es repräsentiert ebensowenig die nationalen Bürgerschaften, weil nicht jeder Abgeordnete für die gleiche Anzahl Wähler steht. Ein dänischer Parlamentarier vertritt 400.000, ein deutscher hingegen 850.00 Einwohner. Statt der Bürger gewinnen die Großkonzerne in freier statt sozialer Marktwirtschaft lobbyistischen Einfluß auf die Brüsseler Gesetzgebungsmaschinerie.
Die Märkte werden ursprüngliche Authentizität der Länder und Regionen nivellieren. Die gern beschworene europäische Idee beruhte auf der historisch gewachsenen Gemeinschaft verschiedener Nationen mit verwandten Traditionen und christlich-humanistischen Werten und nicht auf der integrierten neuen Sachlichkeit eines konstruierten Bundesstaates, der auf den Idealismus seiner Einwohner verzichtet.