BERLIN. Die NPD soll nach dem Willen des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Schünemann stellte heute in Berlin ein entsprechendes Rechtsgutachten vor, demzufolge der NPD unter bestimmten Umständen Geld aus der Parteienfinanzierung verweigert werden könnte.
Hierfür ist nach Ansicht des Staatsrechtlers Volker Epping aus Hannover, der das Gutachten verfaßt hat, eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. So müsse zunächst die Teilfinanzierung der Parteien aus staatlichen Mitteln, die bislang durch das Parteiengesetz geregelt wird, in der Verfassung verankert werden.
Zugleich könnten dann durch einen entsprechenden Passus Parteien, „die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen“, von dieser Finanzierung ausgeschlossen werden. Entscheiden soll nach den Vorstellungen Eppings hierüber der Bundestagspräsident auf Grundlage der Verfassungsschutzberichte
Konferenz der Innenminister entscheidet
Obwohl durch die geplante Änderung grundsätzlich alle extremistischen Parteien betroffen wären, ist das Vorhaben eindeutig gegen die NPD gerichtet. Im Frühjahr hatte der niedersächsische Innenminister von der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern den Auftrag erhalten, Vorschläge zur Bekämpfung der NPD unterhalb eines Verbotsverfahrens zu erarbeiten, das 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war.
Schünemann verwies darauf, daß sich die NPD derzeit zu rund 40 Prozent aus Steuermitteln finanziere. Dieses sei unerträglich und stoße bei den Bürgern auf Unverständnis.
Die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern wird sich morgen mit dem Rechtsgutachten beschäftigen. Möglicherweise könnte die Neuregelung dann noch vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft treten.