HALLE. Einem Schornsteinfeger aus Laucha (Sachsen-Anhalt) ist wegen seiner Mitarbeit bei der NPD der Kehrbezirk entzogen worden. Das Landesverwaltungsamt in Halle hat in seiner Entscheidung Zweifel an der Verfassungstreue des Bezirksschornsteinfegers geäußert.
Vorangegangen war der unter Juristen als problematisch eingeschätzten Entscheidung eine Initiative des Wirtschaftsministers Reiner Haseloff (CDU), der diese mit dem beamtenähnlichen Treueverhältnis des Schornsteinfegers zum Staat begründete.
Ein Bezirksschornsteinfeger übt hoheitliche Aufgaben in seinem für gewöhnlich auf Lebenszeit zugewiesenen Kehrbezirk aus und besitzt Zugangsrecht für praktisch alle Geschäfts- und Wohnräume. „Er hat als Schornsteinfeger vom Staat ein Monopol für seinen Beruf bekommen. Er kann sich überall Zugang verschaffen, kein Bürger kann sagen, ich lasse keinen Rechtsextremisten rein. Das darf nicht sein“, sagte damals Haseloff der Mitteldeutschen Zeitung.
Problematischen Präzedenzfall geschaffen
Bedenken dagegen hatte der Rechtswissenschaftler Christian Tietje von der Universität Halle geäußert: „Das führt zu verfassungsrechtlichen Problemen, weil es um das grundlegende Recht auf freie Meinungsäußerung geht“ sagte Tietje und nannte das Vorgehen „problematisch“.
„Das ist ein Präzedenzfall, wir halten das aber für zulässig“, verteidigte nun Haseloff den Widerruf. Rückendeckung bekam er von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU). Der Rechtsstaat müsse auch klare Zeichen setzen, hatte dieser im Vorfeld verlautbaren lassen. Der Betroffene darf jetzt als Schornsteinfeger nur noch handwerkliche Tätigkeiten ausführen, die nicht in die Zuständigkeit eines Bezirksschornsteinfegers fallen.
Der Schornsteinfeger ist nicht Mitglied in der NPD. Als Beleg für dessen „fehlende persönliche Zuverlässigkeit“ führte das Verwaltungsamt dessen Teilnahme an Gedenkveranstaltungen der Rathenau-Mörder an, die von der NPD organisiert wurden. Nach früheren Angaben des Innenministeriums sei der Betroffene „eindeutig“ rechtsextrem.