HAMBURG. Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat nach Ansicht des Hamburger Landesarbeitsgerichtes nicht den Nationalsozialismus verherrlicht. Nun rechnet Herman mit einer Aufhebung ihrer Kündigung durch den NDR. Nach Ansicht des Hamburger Landesarbeitsgerichts ist der vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) angegebene Kündigungsgrund nicht zutreffend.
Der Sender hatte im September 2007 die Zusammenarbeit mit der Journalistin wegen umstrittener Äußerungen über die NS-Familienpolitik beendet. Dagegen hatte Herman zunächst erfolglos beim Arbeitsgericht Hamburg geklagt. Im Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht wurde gestern hingegen ihre Position gestärkt. „Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man aus den Äußerungen durchaus nicht entnehmen“, sagte der Richter.
Außergerichtliche Einigung empfohlen
Angesichts des zu erwartenden langwierigen Verfahrens forderte das Gericht die Parteien auf zu prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Nach Angaben Hermans stellte der Richter fest, daß ihre Äußerungen von den Medien verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden seien. Auch das Argument des Senders, Herman sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und habe deshalb keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, habe der Richter zurückgewiesen.
Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea bestätigte Herman, daß sie eine Rückkehr zur Tagesschau anstrebe. Sie fühle sich durch die Aussagen des Richters rehabilitiert. „Endlich hat eine unabhängige Instanz festgestellt, daß ich zu Unrecht in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt worden bin“, sagte die Journalistin. Sie hoffe, daß der Spießrutenlauf jetzt ein Ende habe.
Unter anderem war sie aus der ZDF-Talkshow „Kerner“ hinausgeworfen worden. Mit ihren Büchern „Das Eva-Prinzip“ und „Das Prinzip Arche Noah“ hat Herman, die sich zum christlichen Glauben bekennt, eine heftige Debatte über die derzeitige Familienpolitik ausgelöst. (idea/JF)