FRANKFURT/MAIN. Einem langjährigen Mitglied der Milli Görüs wurde nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert. Das Gericht stellte dem Türken, der seit 1992 Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation ist, eine Einbürgerung erst dann in Aussicht, wenn er sich von „einbürgerungsschädlichen Strömungen innerhalb der Organisation“ distanziere, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Damit hob das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe auf, welches zuvor der Klage des seit 1979 in Deutschland lebenden Türken stattgab. Der Mann bekleidete insgesamt sechs Jahre das Amt des Vorsitzenden der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) an seinem Wohnort und gilt als dem radikalen Flügel der Organisation zugehörig.
„Reine Verfassungsschutzperspektive“
Ein Sprecher von „Milli Görüs“ zeigte sich gegenüber der FAZ „überrascht“ und „irritiert“: Die Richter seien bei der Urteilsfindung von einer „reinen Verfassungsschutzperspektive“ ausgegangen. Eine Revision wurde bereits angekündigt. Die IGMG strebt laut bayerischem Verfassungsschutzbericht als Fernziel eine „weltweite Islamisierung“ an. Dennoch nahm sie an der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) initiierten „Islamkonferenz“ teil.