HAMBURG. Im Arbeitsgerichtsprozeß um die Kündigung der ehemaligen Tagesschau-Sprecherin Eva Herman sollen Exkollegen als Zeugen aussagen. Das Landesarbeitsgericht Hamburg ordnete am Mittwoch die Vernehmung des Sprechers Jens Riewa, des Pensionärs Jo Brauner sowie des Tagesschau-Chefredakteurs Kai Gniffke an.
So soll festgestellt werden, ob die vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gekündigte Herman wie eine freie Mitarbeiterin oder wie eine Festangestellte behandelt worden ist, wie der Vorsitzende Richter sagte. Im vergangenen Jahr war Herman wegen Äußerungen zur Familienpolitik ins Visier einer linken Medienkampagne geraten.
Nicht den Nationalsozialismus verherrlicht
Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat nach Ansicht des Hamburger Landesarbeitsgerichtes nicht den Nationalsozialismus verherrlicht. Der vom NDR angegebene Kündigungsgrund sei damit nicht zutreffend. Der Sender hatte im September 2007 die Zusammenarbeit mit der Journalistin wegen ihrer umstrittenen Äußerungen zur NS-Familienpolitik beendet.
Dagegen hatte Herman zunächst erfolglos beim Arbeitsgericht Hamburg geklagt. Im Berufungsverfahren wurde hingegen ihre Position gestärkt. „Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man aus den Äußerungen durchaus nicht entnehmen“, sagte der Richter.
Nach Angaben Hermans stellte der Richter fest, daß ihre Äußerungen von den Medien verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden seien. Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea bestätigte Herman, daß sie eine Rückkehr zur Tagesschau anstrebe. Sie fühle sich durch die Aussagen des Richters rehabilitiert.