Anzeige
Anzeige

Erschleichung der Staatsbürgerschaft soll härter bestraft werden

Erschleichung der Staatsbürgerschaft soll härter bestraft werden

Erschleichung der Staatsbürgerschaft soll härter bestraft werden

 

Erschleichung der Staatsbürgerschaft soll härter bestraft werden

Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

425px-Einbuergerungsurkunde_Deutschland_01
Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Foto: JF

BERLIN. Die Erschleichung der deutschen Staatsbürgerschaft soll künftig härter bestraft werden. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Änderungsentwurf für das Staatsangehörigkeitsgesetz hervor.

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden, „wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen“. Der Bundesrat hatte dagegen eine Strafe von höchstens drei Jahren gefordert.

Nach dem Regierungsentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sollen künftig eingebürgerte Ausländer innerhalb von fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren, wenn sie sich diese erschlichen haben.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.
aktuelles