BERLIN. Die Erschleichung der deutschen Staatsbürgerschaft soll künftig härter bestraft werden. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zum Änderungsentwurf für das Staatsangehörigkeitsgesetz hervor.
Nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden, „wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen“. Der Bundesrat hatte dagegen eine Strafe von höchstens drei Jahren gefordert.
Nach dem Regierungsentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sollen künftig eingebürgerte Ausländer innerhalb von fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren, wenn sie sich diese erschlichen haben.