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Der sexuellen Nötigung schuldig: Trump nach Urteil: „Das ist eine Schande“

Der sexuellen Nötigung schuldig: Trump nach Urteil: „Das ist eine Schande“

Der sexuellen Nötigung schuldig: Trump nach Urteil: „Das ist eine Schande“

Verurteilt: Donald Trump und Klägerin Elisabeth Joan Carroll. Fotos: picture alliance (2) / zz/Dennis Van Tine/STAR MAX/IPx & AP | Seth Wenig
Verurteilt: Donald Trump und Klägerin Elisabeth Joan Carroll. Fotos: picture alliance (2) / zz/Dennis Van Tine/STAR MAX/IPx & AP | Seth Wenig
Verurteilt wegen sexueller Nötigung: Donald Trump und Klägerin Elisabeth Jean Carroll. Fotos: picture alliance (2) / zz/Dennis Van Tine/STAR MAX/IPx & AP | Seth Wenig
Der sexuellen Nötigung schuldig
 

Trump nach Urteil: „Das ist eine Schande“

Hat der Ex-US-Präsident vor 27 Jahren eine Frau vergewaltigt? Das Gericht sagt Nein, aber er habe sie sexuell genötigt. Nun muß Trump hohen Schadensersatz zahlen. Er sagt, er kenne die Frau nicht.
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NEW YORK. Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in New York wegen sexueller Nötigung zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt worden. In nur drei Stunden befanden die neun Geschworenen den 76jährigen für schuldig. Die Tat geschah der heute 79 Jahre alten Klägerin Elisabeth Jean Carroll zufolge bereits 1996 in einem New Yorker Kaufhaus.

Dem Vorwurf der Vergewaltigung, wie ihn die Autorin gegen Trump erhoben hatte, folgte die Jury nicht. Aber sie erhielt es für erwiesen, daß der Ex-Präsident in einer Umkleidekabine mit seinem Finger in Carrolls Vagina eingedrungen sei. Eigentlich war der Fall verjährt, als die Frau die Vorwürfe 2019 erstmals erhob. Doch 2022 erließ der Staat New York ein Gesetz, das der Autorin die Möglichkeit einer Zivilklage eröffnete.

Trump: „Größte Hexenjagd aller Zeiten“

Trump reagierte auf „Truth Social“ mit Empörung. Das Urteil sei eine Schande und die Fortsetzung der größten Hexenjagd aller Zeiten: „Ich habe absolut keine Ahnung, wer diese Frau ist.“ Von Anfang an hatte er die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, Carroll sei überhaupt nicht sein Typ, „durchgedreht“ und „psychisch krank“. Der Ex-Präsident kündigte an, in Berufung zu gehen.

In New York läuft seit April eine weiteres Verfahren gegen Trump. Darin wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, 2016 für die Zahlung von Schweigegeld an einen Ex-Pornostar Unterlagen gefälscht zu haben.

Klägerin fühlte sich durch „Me Too“ ermutigt

Carroll hatte in drei Tage lang alle Details des lang zurückliegenden Vorfalls geschildert. Sie sei erst 26 Jahre danach an die Öffentlichkeit gegangen, weil sie sich durch die „Me too“-Bewegung im Zuge der Anschuldigungen des mittlerweile lebenslang in Haft sitzenden Sexualverbrechers Harvey Weinstein dazu ermutigt sah.

Die Klägerin sagte aus, Trump habe sie in die Umkleide gestoßen, die Tür verschlossen und sei mit seinen Fingern in ihre Vagina eingedrungen. Dies sei äußerst schmerzhaft gewesen.

Trump in Umfragen vorn

Trump bewirbt sich erneut um die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner für die Wahl im kommenden Jahr. In den innerparteilichen Umfragen liegt er mit 60 Prozent weit vor Floridas Gouverneur Ron DeSantis, der auf 19 Prozent kommt.

Sein Kampagnenteam schrieb: „Täuscht euch nicht – der ganze Lügenfall ist ein politisches Manöver, weil Präsident Trump überwältigend klar im Rennen vorne liegt.“ Amerikas „großartige Verfassung“ werde für politische Zwecke mißbraucht“. Die Nation sei in ernsten Schwierigkeiten, wenn „substanzlose Vorwürfe“ vor Gericht kommen, um „politisch Punkte“ zu machen. (fh)

Verurteilt wegen sexueller Nötigung: Donald Trump und Klägerin Elisabeth Jean Carroll. Fotos: picture alliance (2) / zz/Dennis Van Tine/STAR MAX/IPx & AP | Seth Wenig
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