STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das in Belgien geltende Verbot von Vollverschleierung für rechtens erklärt. Ein derartiges Verbot sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“, urteilten die Richter in Straßburg. Damit würden die „Rechte und Freiheiten“ von Dritten geschützt.
Seit Mitte 2011 gilt in Belgien ein Gesetz, das das Tragen von Kleidungsstücken in der Öffentlichkeit untersagt, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße werden mit einer Geldstrafe und bis zu sieben Tagen Haft bestraft.
Mosleminnen sehen Grundrechte verletzt
Zwei Mosleminnen, die Belgierin Samia Belcacemi und die Marokkanerin Yamina Oussar, hatten gegen das Gesetz geklagt. Sie sahen ihre Grundrechte verletzt und fühlten sich diskriminiert.
Beide Frauen gaben laut der Nachrichteagentur dpa an, den Nikab, der bis auf die Augen das gesamte Gesicht verdeckt, aus freien Stücken zu tragen. Belcacemi habe ihren Schleier zunächst auch nach dem Verbot weiter getragen, ihn aus Angst vor einer Strafe jedoch später abgelegt. Oussar gab an, sie sei nach dem Verbot zu Hause geblieben.
Im Mait hatte Österreich die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verboten. (ls)