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Gesetzesnovelle: Österreich reformiert Staatsbürgerschaftsrecht

Gesetzesnovelle: Österreich reformiert Staatsbürgerschaftsrecht

Gesetzesnovelle: Österreich reformiert Staatsbürgerschaftsrecht

Gesetzesnovelle
 

Österreich reformiert Staatsbürgerschaftsrecht

Die österreichische Regierung plant eine grundlegende Reform des Einbürgerungsrechts. Ein derzeit diskutierter Entwurf sieht unter anderem vor, daß gut integrierte Ausländer bereits nach sechs Jahren den österreichischen Paß beantragen können. Bisher war dies erst nach zehn Jahren möglich.
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Personalausweis in Österreich: FPÖ übt Kritik Foto: Wikimedia

WIEN. Die österreichische Regierung plant eine grundlegende Reform des Einbürgerungsrechts. Ein derzeit diskutierter Entwurf sieht unter anderem vor, daß gut integrierte Ausländer bereits nach sechs Jahren den österreichischen Paß beantragen können, berichtet die Kronen-Zeitung.Bisher war dies erst nach zehn Jahren möglich.

Dies soll jedoch nur für Personen gelten, die über sehr gute Deutschkenntnisse (Abitur-Niveau) verfügen, keine Sozialleistungen erhalten und nicht vorbestraft sind. Ausländer, die Deutsch nur auf Mittelschul-Niveau beherrschen, müssen zuvor drei Jahre lang gemeinnützig tätig gewesen sein, um den Paß nach sechs Jahren zu bekommen.

Wer über schlechtere Deutschkenntnisse verfügt und keine Integrationswilligkeit vorweist, kann jedoch wie bisher nach zehn Jahren die Einbürgerung beantragen. Der Staatsbürgerschaftstest ist dabei für alle Bewerber verpflichtend. Die FPÖ übte Kritik an den Vorschlägen und forderte eine Staatsbürgerschaft auf Bewährung. „Wenn sich innerhalb der drei Jahre herausstellt, daß keine ausreichende Identifikation mit der Republik und ihren Werten gegeben ist, muß auch die Möglichkeit einer Aberkennung gegeben sein“, sagte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. (ho)

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