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Islamkritik: Haft für Produzent des Mohammed-Filmes

Islamkritik: Haft für Produzent des Mohammed-Filmes

Islamkritik: Haft für Produzent des Mohammed-Filmes

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Islamkritik
 

Haft für Produzent des Mohammed-Filmes

Der mutmaßliche Produzent des Mohammed-Filmes mußins Gefängnis. Ein Gericht in Los Angeles verurteilte ihn wegen Verstößegegen Bewährungsauflagen. Der Filminhalt spiele dabei keine Rolle, betonte das Gericht.
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Mohammed-Darsteller: Produzent verstieß gegen Bewährungsauflagen Quelle: Youtube; Foto: JF

LOS ANGELES. Der mutmaßliche Produzent des Mohammed-Filmes, Mark Basseley Youssef, muß ins Gefängnis. Ein Gericht in Los Angeles verurteilte den Mann mit koptischen Wurzeln zu einem Jahr Haft und vier Jahren Bewährung. Grund waren Verstöße gegen Bewährungsauflagen, die von einer Verurteilung wegen Banken- und Kreditkartenbetrugs aus dem Jahr 2010 herrührten. Dabei hatte Youssef nach Informationen der Los Angeles Times einen Schaden von insgesamt 800.000 Dollar verursacht.

Youssef wurde im September verhaftet, nachdem im Internet veröffentlichte Ausschnitte des Films „Die Unschuld der Moslems“ schwere Ausschreitungen in der islamischen Welt ausgelöst hatten. Das Gericht betonte allerdings, Youssefs Verurteilung stünde in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Film. „Ich werde nicht viel zu dem Film sagen, weil er nicht wegen des Filminhaltes hier ist“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Robert Dugdale.

Filmdialoge nachträglich geändert

Allerdings kritisierte Dugdale, daß Youssef der Islamsatire nachträglich Dialoge einfügte, die vorher nicht im Drehbuch standen. Schauspieler hätten ihre Agenten kontaktiert und sich darüber beschwert, daß nun ihre Karriere ruiniert sei und sie Todesdrohungen erhielten. Youssef Rechtsbeistand, Steven Seiden, wies dagegen darauf hin, daß es zu den Rechten eines jeden Filmemachers gehöre, Dialoge nachträglich zu ändern und die Darsteller einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hätten.

Youssef bekannte sich in vier Anklagepunkten für schuldig: Darunter das Benutzen von falschen Namen, beispielsweise als Filmproduzent. Auch räumte Youssef ein, seinen Bewährungshelfer belogen zu haben. Unter anderem war es ihm verboten gewesen, ohne dessen Genehmigung einen Rechner oder das Internet zu benutzen. Die Bitte des Angeklagten um Hausarrest wurde vom Gericht abgelehnt. (FA)

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