Anzeige
ROM. Die Ehe zwischen Homosexuellen bleibt in Italien verboten. Das hat das italienische Verfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Drei homosexuelle Paare hatten auf rechtliche Anerkennung ihrer Lebensgemeinschaft geklagt und sich dabei auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz berufen.
Zusätzlich hatten sich die Kläger auf europäische und internationale Verpflichtungen Italiens bezogen. Das Verfassungsgericht wies allerdings die Anträge als unzulässig oder nicht ausreichend begründet zurück. Die Urteilsbegründung soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. (FA)