WIEN. In Österreich hat der Parlaments-Klub (Fraktion) der Grünen einen Antrag in den Nationalrat eingebracht, der die Arbeit von Lebensschützern kriminalisieren und weitgehend unter Strafe stellen soll.
Wer „unangemessenen Druck“ auf eine Schwangere ausübe, die eine Abtreibung vornehmen läßt oder lassen will, soll mit bis zu einem halben Jahr Haft bestraft werden. Ausdrücklich wird in dem Antrag auch „moralischer“ oder „psychischer“ Druck genannt.
Beharrliches und nachdrückliches Ansprechen verboten
Die verfassungsgesetzlichen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit werden laut Antragstellern dadurch nicht berührt, da „die Bestimmung nur darauf abzielt, die in belästigender Weise erfolgende Kontaktaufnahme mit betroffenen Frauen zu sanktionieren“. Allerdings soll dieses Verbot der Beeinflussung auch „auf medizinisches oder nicht-medizinisches Personal“ der Abtreibungseinrichtungen betreffen.
Der „unangemessene Druck“ wird dabei in dem Antrag sehr wage formuliert. So sei es strafbar, wenn man die Schwangere oder eine mit der Abtreibung befaßte Person „beharrlich und nachdrücklich anspricht“ oder „versucht, ihr Gegenstände zu überreichen“. (FA)