CANBERRA. Eine methodistische Einrichtung zur Vermittlung von Pflegekindern hat das Adoptionsgesuch einer homosexuellen Lebensgemeinschaft rechtmäßig abgelehnt. Dies entschied ein australisches Gericht in zweiter Instanz.
Es könne der Wesley Mission, die ein traditionelles Ehebild vertritt, nicht zugemutet werden, Kinder an Homosexuelle zu vermitteln und dadurch Gläubige zu verprellen, urteilte das Gericht.
In der ersten Instanz war die Einrichtung dazu verurteilt worden, ihre diskriminierende Haltung aufzugeben und dem homosexuellen Paar einen Schadensersatz von 10.000 australischen Dollar zu zahlen, wogegen diese Berufung einlegte. Die Gerichtsentscheidung sorgt in Australien für Aufsehen, da derzeit über eine neue „Menschenrechtscharta“ mit verschiedenen Antidiskriminierungsregelungen diskutiert wird.
Kulturkampf um eine linke Menschenrechts-Agenda
Religiöse Gruppen hatten sich klar gegen die Charta ausgesprochen, da sie eine Einschränkung der Religionsfreiheit befürchten. „Wir unterstützen sehr die Menschenrechte“, sagte der anglikanische Erzbischof Peter Jensen. „Aber wir denken nicht, daß dies notwendig ist oder überhaupt nützlich, um die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft zu stärken. In einigen Fällen wird es die Dinge nur verschlechtern, speziell auf dem Gebiet der Religionsfreiheit“, zitiert ihn die Zeitung The Australian.
Der rechtspolitische Sprecher der Opposition, Senator George Brandis, lehnte das Projekt scharf ab: „Es ist ein Trojanisches Pferd für eine säkulare, linke Menschenrechts-Agenda.“ Auch Kardinal George Pell zeigte sich von dem jüngsten Gerichtsurteil erfreut. „Die Entscheidung ist sehr hilfreich, ein Schritt in die richtige Richtung“, wird der Kardinal vom australischen Daily Telegraph zitiert.
Selbstbestimmung der religiösen Glaubensgemeinschaften
„Antidisikriminierungsgesetze sollten nicht benutzt werden, um zu bestimmen, wie kirchliche Einrichtungen sich selbst organisieren sollen“, sagte Pell, der einen Zusammenschluß von zwanzig großen Glaubensgemeinschaften gegen die Agenda vertritt. „Es ist wichtig, Menschen vor ungerechter Diskriminierung zu schützen. Aber es ist lächerlich, jedesmal Diskriminierung zu beklagen, wenn wir einige Menschen gegenüber anderen bevorzugen.“
Der Umgang mit homosexuellen Lebensgemeinschaften, die Kinder adoptieren wollen, sorgt in vielen Ländern immer wieder für Kontroversen. So entschied ein britisches Gericht, daß kirchliche Einrichtungen hier nicht diskriminieren dürfen. In Deutschland scheint mit der neuen Regierung ein Adoptionsrecht in greifbare Nähe gerückt zu sein. (FA)