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Schweiz: Beratungen über neue Volksinitiative in der Schweiz verschoben

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Schweiz
 

Beratungen über neue Volksinitiative in der Schweiz verschoben

Nach der erfolgreichen Volksinitiative zum Minarettverbot hat die Mehrheit der Parteien im Schweizer Ständerat die sogenannte „Ausschaffungsinitiative“ verschoben. Die Unterlegenen sprechen von„Verschleppung“.
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Saal des Schweizer Ständerates: „grobe Mißachtung des demokratischen Entscheidungsprozesses“ Foto: parlament.ch

BERN. Nach der erfolgreichen Volksinitiative zum Minarettverbot hat die Mehrheit der Parteien im Ständerat – der Vertretung der Kantone – die sogenannte „Ausschaffungsinitiative“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) aus den Beratungen der aktuellen Sitzungsperiode gestrichen.

Mit Ausnahme der beiden SVP-Vertreter in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, der als zweite Parlamentskammer ungefähr mir dem deutschen Bundesrat vergleichbar ist, haben alle Mitglieder dafür gestimmt, zunächst die Gültigkeit der Volksinitiative „vertieft zu prüfen“, da diese möglicherweise gegen Völkerrecht verstößt.

Nach dem Willen der SVP soll die Initiative dagegen noch vor den eidgenössischen Wahlen im Jahr 2011 zur Abstimmung kommen. Die Partei wittert hinter der Verschiebung nicht nur eine „Verschleppung des wichtigen Themas, sondern auch eine grobe Mißachtung des demokratischen Entscheidungsprozesses“.

Automatische Ausweisung

Die „Ausschaffungsinitiative“ sieht eine Verfassungsänderung vor, damit in der Schweiz lebende Ausländer, die ein schweres Verbrechen begangen haben, automatisch ausgewiesen werden können. Wörtlich heißt es in dem Antrag zur Änderung des Artikels 121:

„Sie (die Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind oder mißbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.“

Regierung präsentierte Gegenentwurf

Wer sein Aufenthaltsrecht verloren habe, sei sofort aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren zu belegen, fordert die SVP in ihrer bereits im Februar 2008 angestoßenen und seitdem von 232.000 Stimmberechtigten unterschriebenen Initiative.

Die Regierung der Schweiz – der Bundesrat – hatte zunächst im Juni dieses Jahres einen Gegenentwurf vorgelegt, der eine Verschärfung der bestehenden Ausweisungspraxis vorsieht. Die Mehrheit des Ständerates hatte diesem Vorschlag zugestimmt, die SVP lehnte ihn als „Augenwischerei“ ab. (vo)

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