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Karlsruhe im Nacken

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Die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zum Vertrag von Lissabon läuft planmäßig und vor allem wie gewohnt geschäftsmäßig. Wenn das Parlament in der letzten August- und zweiten September-Woche zu Sondersitzungen zusammenkommt, um die geänderten Begleitgesetze zum Vertrag zu beschließen, wird zwar das mediale Theater groß sein. Die Folgen des Richterspruchs dürften aber eher eine geringe Tragweite haben. Die Karlsruher Richter hatten verlangt, daß der Bundestag mehr Mitspracherechte in europäischen Angelegenheiten erhält. Das Urteil war zwar unisono begrüßt worden, aber an der Umsetzung scheiden sich die Geister.

Es sieht derzeit so aus, daß der Bundestag und auch der Bundesrat der Bundesregierung „Weisungen“ erteilen können sollen, wenn es um besonders wichtige Fragen geht. Der Fragenkatalog war im Laufe der Beratungen der Fraktionsarbeitsgruppen sogar noch ausgeweitet worden. Zunächst sollte die Bundesregierung nur dann die Zustimmung des Bundestages einholen müssen, wenn sie nationale Kompetenzen aufgeben will – etwa wenn sie auf die Ausübung eines Vetorechts in Brüssel verzichtet. Nach den ersten Beratungen wurde der Entwurf vor allem auf Druck der Bundesländer so weit geändert, daß der Bundestag und jetzt auch der Bundesrat in Zukunft Weisungen auf fast allen Politikfeldern erteilen können. Es wurde sogar schon von einem „Notbremsungsrecht“ geredet, das die Länder erhalten würden, wenn in Brüssel ihre Rechte beschnitten werden sollten.

Was aber in der Praxis die Folge dieses Weisungsrechts sein soll, verdeutlichte ausgerechnet der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk, in der Welt am Sonntag. Wenn sich die Forderungen des Bundestages und der Länder nicht durchsetzen ließen, müsse die Regierung darüber in Zukunft im Bundestag unverzüglich und sehr detailliert Rechenschaft ablegen, sagte Koschyk.

Im Ergebnis würde das nichts anderes bedeuten, als daß die Bundesregierung weiterhin nationale Souveränitäten und Zuständigkeit auf dem EU-Altar in Brüssel opfern könnte. Irgendwelche Folgen hätte sie nicht zu befürchten.

Es ist aber in der politischen Praxis auch schwierig, Konsequenzen zu verhängen. Schließlich kann man Kanzlerin Angela Merkel oder Außenminister Frank-Walter Steinmeier kaum eine Geldbuße wegen Nichtbeachtung der Rechte des Parlaments auferlegen. Zumal eine Mehrheit des Bundestages diese Rechte auch gar nicht will, sondern vom Verfassungsgericht zur Jagd getragen werden mußte. Es muß aber auch darauf hingewiesen werden, daß die Vorlage für das zu ändernde Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag vor der ersten Sondersitzung des Parlaments und auch in der abschließenden Sondersitzung (vermutlich am 8. September) noch verändert werden kann.

Keine Chancen werden mehr einer zentralen Forderung der CSU eingeräumt, deren Abgeordneter Peter Gauweiler zu den Klägern gegen den Lissabon-Vertrag gehörte. Gauweiler avancierte in seiner Partei inzwischen vom Außenseiter zum „Paradebeispiel bayerischer Hartschädeligkeit“ (Spiegel). CSU-Chef Horst Seehofer verlangte eine deutsche Protokollerklärung zum Lissabon-Vertrag: „Die Bundesregierung muß eine Erklärung abgeben, daß der Vertrag von Lissabon in der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts gilt.“ Das ging sogar der Schwesterpartei CDU zu weit: „In keinem Satz aus Karlsruhe wird auch nur angedeutet, daß wir gegenüber der EU Erklärungen abgeben müssen. Der Vertrag von Lissabon ist verfassungskonform“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen. Wenn sich die CSU damit durchsetzen würde, mache sich Deutschland „vor allen europäischen Partnern lächerlich“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Dessen Fraktion hatte von vornherein den geringsten Änderungsbedarf am Begleitgesetz gesehen.

Wenn die Bundestagsmehrheit tatsächlich ein verhältnismäßig weiches Begleitgesetz durchdrücken sollte, das der Regierung weitgehend freie Hand in Brüssel läßt, droht vielleicht wieder Ungemach aus Karlsruhe. Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg, der früher für die CSU im Europaparlament saß und jetzt neben Gauweiler einer der Kläger gegen den Vertrag beim Bundesverfassungsgericht war (JF 19/09), bezeichnete die Vorgaben des Gerichts als „rechtsstaatlich weder verhandelbar noch kompromißfähig“. Sollten Bundestag und Bundesrat den Vorgaben ausweichen, werde man sich beim Verfassungsgericht wiedersehen – „unverzüglich“, drohte Stauffenberg.

Foto: Grundgesetz und Lissabon-Vertrag im Bundestag: Neue Klagen wurden bereits angedroht

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