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Drei Tage Bedenkzeit

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Nach monatelangem Streit haben Bundestagsabgeordnete von Union und SPD am Montag einen gemeinsamen Gruppenantrag vorgestellt, mit dem die gesetzlichen Regelungen zur Spätabtreibung reformiert werden sollen. Nach Ansicht der Initiatoren des Gesetzentwurfes, darunter der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder, die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD), Johannes Singhammer (CSU) und Ilse Falk (CDU), zeige die gegenwärtige Praxis der Spätabtreibungen, daß weitere Maßnahmen nötig seien, um den Schutz des Lebens zu gewährleisten. „Hierzu gehört eine verbesserte und erweiterte Beratung zur Unterstützung und Hilfestellung von Schwangeren in Belastungs- und Konfliktsituationen, damit diese entlastet werden und die Ungeborenen zugleich besser geschützt werden“, heißt es in dem Antrag. Künftig soll bei der Diagnose einer Behinderung eines Ungeborenen der Arzt der Schwangeren eine Beratung anbieten und sie auf psychosoziale Hilfen hinweisen. Zwischen Beratung und Abbruch muß laut Entwurf eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen. Andernfalls droht dem Arzt eine Geldbuße von 10.000 Euro. Der Schwangeren sollen keine Sanktionen drohen. Ziel des Vorstoßes ist es, die Zahl der Abtreibungen von behinderten Föten zu senken. Im vergangenen Jahr wurden laut Statistik 229 Spätabtreibungen ab der 23. Schwangerschaftswoche erfaßt. Wird die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze für eine Spätabtreibung zugrunde gelegt, erhöht sich die Zahl der Spätabtreibungen auf 631 Fälle. Lebensschützer gehen sogar von bis zu 800 Fällen aus. Den Gruppenantrag wird von 184 der 612 Abgeordneten unterstützt, die meisten von ihnen gehören CDU und CSU an. Die SPD lehnt die Neuregelung bislang mehrheitlich ab und arbeitet an einem eigenen Gruppenantrag.

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