Der Unvereinbarkeitsbeschluß der SPD gegenüber Burschenschaften hat ein erstes Opfer gefordert. Nachdem der Münchner Burschenschafter und Sozialdemokrat Sascha Jung eine von der SPD gesetzte Frist Anfang Mai verstreichen ließ, wird er nicht mehr als Mitglied der Partei geführt. Ende April hatte der Landesgeschäftsführer der bay-erischen SPD, Hans-Peter Adler, Jung im Namen des Landesvorsitzenden Franz Maget aufgefordert, „binnen einer Woche den Austritt aus der Burschenschaft Danubia zu erklären“. Sollte Jung an seiner Mitgliedschaft in der Burschenschaft festhalten, so hieß es in dem Schreiben weiter, gelte dieses gemäß der Schiedsordnung der SPD als Austritt aus der Partei. In seinem Antwortschreiben an Adler lehnte Jung es ab, das Band der Danubia niederzulegen. „Ein Austritt aus meiner Burschenschaft liefe aber auf ein opportunistisches Einknicken vor der Kampagne einiger Linksextremisten innerhalb unserer Partei hinaus und schadete letztlich unserer Demokratie“, teilte Jung mit. Hintergrund für das Vorgehen der Sozialdemokraten gegen Jung ist ein Beschluß der SPD-Führung, nach dem die SPD-Mitgliedschaft unvereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft ist, die der Burschenschaftlichen Gemeintschaft (BG) angehört (JF 18/06). Die BG, der auch die Danubia angehört, ist ein konservativ ausgerichteter Zusammenschluß innerhalb der Deutschen Burschenschaft. Jung, der seit 16 Jahren Mitglied der SPD und zeitweise Vorsitzender der Jusos in München war, kündigte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT an, juristische Schritte gegen das Vorgehen seiner ehemaligen Partei zu prüfen.