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Erzwungener Redaktionsschluß

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Es ist 6.30 Uhr am 5. Juli 2005, als sich bei Mag Wompel jemand lautstark vor der Wohnung bemerkbar macht. Nichtsahnend öffnet die Verdi-Aktivistin und Journalistin den wartenden Polizisten die Tür. Die Beamten betreten ihre Wohnung mit einem Durchsuchungsbefehl vom Amtsgericht Bochum (AZ 64 GS – 3146/05), und als sie gehen, befindet sich kein Rechner mehr in den vier Wänden Wompels. So wie der Chefin der linken Internetseite www. labournet.de erging es auch zwei weiteren Mitarbeitern der Seite. Der Vorwurf gegen die Redaktion lautete wie folgt: Irgend jemand aus der Sympathisantenszene der Onlinepublikation hat ein Dokument des Arbeitsamts gefälscht und im Zusammenhang mit einer Labournet-Kampagne gegen Hartz IV veröffentlicht. Deswegen findet bei Labournet jetzt eine Hausdurchsuchung statt. „Unverhältnismäßig“, schimpft Wompel sei diese Maßnahme. „Das Flugblatt liegt uns nicht vor und über den Inhalt können zur Zeit keine Aussagen gemacht werden“, läßt ihre Redaktion wissen. Erst nach Tagen gibt die Polizei die beschlagnahmten Rechner zurück. Gericht gibt Beschwerde gegen Durchsuchung statt Labournet-Mitarbeiter Ralf Pandorf – auch seine Wohnung wurde bei dem Polizeieinsatz durchsucht – beurteilt diesen Eingriff in die Pressefreiheit rückblickend so: „Ein Bekennerschreiben eines ‚Kommandos Paul Lafargue‘ mit dem Hinweis auf unsere Homepage und die ‚Aktion Agenturschluß‘ reicht aus, um die Wohnungen von drei Menschen zu durchsuchen. Es gibt also tatsächlich mindestens einen Staatsanwalt und mindestens einen Richter, der dies für so schwerwiegend hält, dafür das Procedere einer Hausdurchsuchung in Gang zu setzen. Das kann ich so nicht glauben – geistige Gesundheit der Beteiligten vorausgesetzt. Also heißt dies im Umkehrschluß, daß die Aktion andere Hintergründe hat und kann damit also wirklich nur als schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit betrachtet werden.“ Das Landgericht Bochum ist dieser Auffassung von Labournet schließlich gefolgt. Wompel, Pandorf und der dritte Kollege mußten allerdings ein halbes Jahr auf ihre Rehabilitierung durch die Justiz warten. Am 10. Januar stellte die 6. Strafkammer des Landgerichts Bochum endlich fest, daß die Durchsuchung bei Labournet im Juli vergangenen Jahres rechtswidrig war. Das Landgericht gab damit den Beschwerden der beschuldigten Redakteurin Mag Wompel gegen den Durchsuchungsbeschluß und den Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Bochum statt. In der Begründung heißt es: „Die Beschuldigte ist durch den Beschluß und dessen Vollzug möglicherweise in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 GG, mit Sicherheit aber in ihren Grundrechten aus Art. 2, 13 GG verletzt worden.“ Über diese Durchsuchungsaktion wurde zwar in der linksgerichteten Presse recht ausführlich berichtet, in Zeitgeistmedien allerdings schon deutlich weniger. Dabei haben die Behörden alle Unterlagen und Datenträger wie beispielsweise CDs längere Zeit einbehalten und offensichtlich auch kopiert. Trotzdem hatte die Labournet-Redaktion noch Glück im Unglück: Wenigstens die Rechner bekam sie vergleichsweise zügig wieder zurück. Ganz anders erging es da Andreas Röhler, der zum entgegengesetzten politischen Spektrum zählt. Auch er machte seine Erfahrungen mit den staatlichen Grenzen der Pressefreiheit. Der frühere Herausgeber der Zeitschrift „Sleipnir“ ist ein alter Hase auf dem Gebiet der Hausdurchsuchung. Röhler mußte diese Prozedur wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und der Leugnung schon mehrere Male über sich ergehen lassen. Wie oft, weiß er selbst nicht mehr genau: „Ich bin ein gesunder Mensch, da vergißt man so unangenehme Vorgänge auch wieder“, sagt er heute nüchtern. Nachdem seine Rechner immer wieder beschlagnahmt worden sind und er sie nicht zurückerhielt, kam irgendwann das Finanzamt. Weil er auf seine steuerrelevanten Unterlagen nicht mehr zugreifen konnte, begann infolge der Hausdurchsuchungen ein jahrelanger Rechtsstreit vor der Finanzgerichtsbarkeit. Röhler sieht sich in seiner Menschenwürde verletzt. Das Finanzamt sei ein Racheinstrument des Staates gegen ihn, glaubt er heute. Auf der Seite www.sleipnir.netfirms.com ist der Wust von rechtlichen Auseinandersetzungen dokumentiert. Die Zeitschrift dagegen gibt es nicht mehr. Röhler hat sie mittlerweile eingestellt. Diese beiden Beispiele zeigen: Der Trend zur Beeinträchtigung der Pressefreiheit in Deutschland hält an. Er trifft dabei längst nicht mehr nur politische Randgruppen: Kein Fall hat zuletzt so viele Schlagzeilen produziert wie der der Zeitschrift Cicero im vergangenen Jahr (JF 43/05), der nur noch durch die verwegenen, nachträglichen Rechtfertigungsversuche des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) übertroffen wurde. In diesem Jahr kam heraus, daß Journalisten der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung über Monate hinweg bespitzelt worden sind. Ihre Telefonanschlüsse wurden überwacht – beruflich und privat. Angeblich wurde nur ausgespäht, mit wem sie gesprochen haben, während die Gespräche selbst nicht mitgeschnitten worden sind. Selbst wenn das stimmt, macht es die Arbeit von Journalisten nicht einfacher. Informanten, die Kontakt zu Pressevertretern aufnehmen möchten, müssen immer öfter befürchten, im Nachhinein identifiziert zu werden. Eine EU-Richtlinie, die demnächst umgesetzt werden soll, schreibt die Speicherung der Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate vor. Verband fordert mehr Schutz für Journalisten Daher warnt der Medienexperte Siegfried Rauschenberg: „Es gibt zunehmend Versuche, die Pressefreiheit einzuschränken, indem Telefone von Journalisten überwacht und Redaktionsräume durchsucht werden.“ Und auch der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes forderte vor diesem Hintergrund „mehr Schutz für Journalisten in Bezug auf die Regelungen der Strafprozeßordnung zur Überwachung von Telekommunikation“. Und auch Manfred Protze, der Sprecher der Verdi-Tochter Deutsche Journalisten-Union, fand deutliche Worte für die jüngsten Übergriffe gegen mißliebige Medien: „Es gilt nach wie vor: Die Pressefreiheit existiert entweder ungeteilt oder sie existiert nicht. Wer Rechte der anderen nicht verteidigt, setzt die eigenen aufs Spiel.“ Foto: Polizei im Einsatz: Medienexperten warnen vor einer Einschränkung der Pressefreiheit durch staatliche Maßnahmen

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