Wenn es eines letzten Beweises dafür bedurft hätte, daß es sich bei der EU in der Tat um keinen „christlichen Club“ handelt, dann ist er in den letzten Tagen erbracht worden. Da ist einmal der „Fall Buttiglione“, dessen „umstrittene“ Äußerungen zur Homosexualität und zur Rolle der Frau (JF 44/04) mit dazu geführt haben, daß der künftige Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso seine Kandidatenliste der EU-Kommissare wegen einer drohenden Niederlage im EU-Parlament zurückziehen mußte. Neben Rocco Buttiglione, der für das Justiz- und Innenressort vorgesehen war, ist auch die Lettin Ingrida Udre (Steuern und Zollunion) zurückgezogen worden. Der Ungar László Kovács (Energie) und die Niederländerin Neelie Kroes wackeln ebenfalls. Auch sie dürften nach dem Stand der Dinge nicht mehr in der neu zu benennenden Kandidatenliste von Barroso auftauchen. Daß der italienische Christdemokrat und Europaminister Buttiglione, an dem sich die Auseinandersetzungen entzündeten, das Handtuch werfen mußte, muß aber als klarer Sieg der politischen Linken und Linksliberalen – und nicht der „Demokratie“ verbucht werden. Aber auch Bürgerliche wie der französische Premier Jean Pierre Raffarin wandten sich gegen Buttiglione: „Ich akzeptiere keine Homophobie, keine Beleidigungen und keine Arroganz.“ Die Eliminierung Buttigliones, der eines der wenigen Sprachrohre eines christlich-konservativen Europa hätte werden können, demonstriert einmal mehr den autoritären Charakter der EU der Funktionäre, Lobbyisten und Strippenzieher. Der 56jährige Philosophie-Professor Buttiglione versuchte den Konflikt, den zunächst nur die politische Linke um seine Person herum initiiert hatte, von einer höheren Warte her zu deuten: „Der französische Autor René Girard behauptet“, so wird Buttiglione in der Grazer Kleinen Zeitung zitiert, „daß die Gemeinschaften regelmäßig von einem unwiderstehlichen Drang ergriffen werden, sich zu reinigen, indem sie unter ihren Mitgliedern ein unschuldiges Opfer wählen, auf das sie all ihre Schuld lasten. Diesmal bin ich für diese Aufgabe gewählt worden, doch ich beklage mich nicht.“ Er fügte hinzu: „Ich bereue nichts, ich bin froh, daß ich die Werte, an die ich glaube, verteidigen konnte und für sie gelitten habe. Die Verteidigung der Familie ist in der heutigen Zeit von absoluter Priorität.“ Der Italiener stellte weiter klar, daß Barroso niemals seine Demission verlangt habe. Sein Verzicht hat in Italien zu einer hektischen Kandidatensuche geführt. Die besten Aussichten werden Außenminister Franco Frattini von Silvio Berlusconis Partei Forza Italia eingeräumt. Im Gespräch sind weiterhin die italienische Unterrichtsministerin Letizia Moratti und Industrieminister Antonio Marzano. Die Amtsgeschäfte werden vorerst durch die alte EU-Kommission unter Romani Prodi wahrgenommen. Der Abschied von christlichen Bindungen, mit dem die EU in alle Richtungen erweiterungskompatibel gemacht wird, zeigt sich auch in der EU-Verfassung, die letzten Freitag in Rom von den EU-Staats- und Regierungschefs sowie denen aus der Türkei, Rumänien und Bulgarien unterzeichnet worden ist. Bekanntlich wurde in der Präambel explizit auf den christlichen Gottesbezug verzichtet. Trotzdem erklärte der italienische Premier Berlusconi pathetisch: „Was unseren Vätern als verrückter Traum erschien, ist Realität geworden.“ Diese Realität wird allerdings erst dann wahr, wenn sie von allen EU-Staaten ratifiziert worden ist. In mindestens elf soll dies per Referendum geschehen. In einer Reihe von Staaten gilt der Ausgang als „offen“. Auch Berlusconis Euphorie ist sehr schnell wieder auf dem Boden der Realitäten angekommen. Dessen Koalitionspartner, die Lega Nord, als EU-skeptisch bekannt, forderte prompt eine Volksabstimmung auch in Italien. Tritt diese Verfassung in Kraft, dann wird in Zukunft der Großteil der Entscheidungen mit der „Qualifizierten Mehrheit“ (sprich: 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren) gefällt. Hiervon ausgenommen sind Entscheidungen der Außen- und Sicherheitspolitik. Hier wird auch in Zukunft das Einstimmigkeitsprinzip gelten. Weitere Eckpunkte sind: Ein Ratspräsident soll für zweieinhalb Jahre gewählt werden. International soll ein auf fünf Jahre bestellter EU-Außenminister der Union größeres Profil verleihen. Mit der EU-Verfassung soll auch das Mitspracherecht des EU-Parlamentes gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für das Budgetrecht. Des weiteren wird in Zukunft eine Grundrechtscharta, die Teil der Verfassung ist, einklagbar sein. Bis 2014 soll das Prinzip „ein Land, ein Kommissar“ Geltung haben. Erst danach ist eine Verkleinerung des Kollegiums auf 18 Mitglieder vorgesehen. Dabei soll folgendes Verfahren zur Anwendung kommen: Das EU-Parlament wird den Kommissionspräsidenten auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs wählen. Diese werden mit qualifizierter Mehrheit entscheiden und sollen das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Der Kommissionschef wird aus den drei Vorschlägen, die ein Mitgliedsstaat unterbreitet, gewählt und sich mit dem ganzen Kollegium dem EU-Parlament zur Abstimmung stellen. Ob dann endlich Kompetenz über Ideologie siegt, ist allerdings offen.
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