Das Verwaltungsgericht Koblenz hat vergangene Woche einen angehenden Juristen in die Schranken verwiesen und ihm Krankengymnastik im Prüfungsraum zum zweiten juristischen Staatsexamen verboten. Der Rechtsreferendar, der laut Amtarzt wegen Rückenbeschwerden gelegentlich die Körperhaltung wechseln und Krankengymnastik machen soll, wollte seine Übungen an seinem Prüfungsplatz verrichten. Diesen Wunsch lehnte das Gericht ab. Das Attest bescheinige nur die Notwendigkeit von Bewegungsübungen, die aber nicht zwingend am Platz stattfinden müßten. Dort würde er nämlich andere Kandidaten stören. Zudem würde auch durch die verlängerte Bearbeitungszeit mit direktem Zugriff auf seine Unterlagen die Chancengleichheit aufgehoben. Ungewiß ist noch, ob die Klage eine Berufungsinstanz erfährt. Der Vorbehalt von Vermietern gegenüber Juristen, sie seien – wie Journalisten und Lehrer – quengelige Nörgler, erhält zumindest neue Nahrung.
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