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Ist das erlaubt?: Bananenrepublik-Fahne sorgt für Unruhe im Kleingartenverein

Ist das erlaubt?: Bananenrepublik-Fahne sorgt für Unruhe im Kleingartenverein

Ist das erlaubt?: Bananenrepublik-Fahne sorgt für Unruhe im Kleingartenverein

Das Foto zeigt eine Bananenrepublik-Flagge bei einer Corona-Demo.
Das Foto zeigt eine Bananenrepublik-Flagge bei einer Corona-Demo.
Juristen ordnen die Bananenrepublik-Fahne widersprüchlich ein (Symbolbild) Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Vladimir Menck/SULUPRESS.DE
Ist das erlaubt?
 

Bananenrepublik-Fahne sorgt für Unruhe im Kleingartenverein

Es ist verboten, die Flagge der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zu verunglimpfen. Deswegen sorgt eine Bananen-Fahne in einer Dortmunder Kleingartenanlage für Unruhe. Doch was sagen die Juristen?
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DORTMUND. Eine Deutschlandflagge mit Bananen-Aufdruck hat in einer Dortmunder Kleingartenanlage für Aufsehen gesorgt. Offenbar hatte ein Mitarbeiter der Ruhr Nachrichten die Bananenrepublik-Fahne auf einem Pachtgrundstück gesichtet. Das Medium konfrontierte daraufhin den Vorsitzenden des Dortmunder Gartenvereins Westrich, Sebastian Gloge, mit dem Vorfall.

Dieser wies den Gartenfreund nach eigener Aussage an, die Fahne vom Mast zu nehmen. Hintergrund ist Paragraph 90a des Strafgesetzbuches. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich die Flagge der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft.

Es gibt widersprüchliche Urteile

So belegte etwa das Amtsgericht in Schönau in Baden-Württemberg laut Badischer Zeitung jüngst einen Mann mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Der 61jährige hatte demnach eine Bananenrepublik-Fahne aus einem Fenster an einer viel befahrenen Hauptstraße gehängt. Damit wollte er seine Unzufriedenheit mit den politischen Zuständen in Deutschland zum Ausdruck bringen.

In einem anderen Fall war ein Beschuldigter dagegen glimpflich davongekommen. Auch der 49jährige hatte laut Ruhr Nachrichten eine Bananenrepublik-Fahne gut sichtbar in seinem Garten angebracht. Zunächst flatterte auch bei ihm ein Strafbefehl – in diesem Fall in Höhe von 750 Euro – in den Briefkasten.

„Es kann strafbar sein, muß es aber nicht“

Der Mann wehrte sich dagegen vor Gericht.  Er betonte dabei, daß er die Bundesrepublik durch Hissen der Fahne nicht habe verunglimpfen wollen. Der zuständige Richter sprach von einem „Grenzfall“: „Es kann strafbar sein, muß es aber nicht.“ Letztlich wurde das Verfahren in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Schon 2009 ließ auch die Staatsanwaltschaft im ostwürttembergischen Ellwangen einem Beschuldigten das Hissen einer Bananenflagge durchgehen. Dieses stelle „keine Verunglimpfung der Fahne dar, weil durch den Aufdruck der Banane nicht die Fahne selbst empfindlich geschmäht oder besonders verächtlich gemacht wird, sondern allenfalls die Bundesrepublik Deutschland konkludent als ,Bananenrepublik‘ bezeichnet wird“. (ser)

Juristen ordnen die Bananenrepublik-Fahne widersprüchlich ein (Symbolbild) Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Vladimir Menck/SULUPRESS.DE
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