BERLIN. Die Anwälte der fristlos entlassenen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sehen kein Problem darin, daß die zuständige Richterin im Berufungsverfahren eine ehemalige Nachbarin Schlesingers ist. „Wir haben die Angaben der Richterin bestätigt. Zugleich haben wir geäußert, daß wir keinen Hinweis auf eine Befangenheit sehen“, sagte Rechtsanwalt Thomas Wahlig gegenüber der dpa. Zuvor hatte die Richterin den ARD-Sender RBB und die Anwälte Schlesingers zu Stellungnahmen aufgefordert. Der RBB wollte dies nicht kommentieren und verwies auf „ein laufendes Verfahren“.
Laut Bild-Informationen sei der Sender jedoch alarmiert und vermutet Befangenheit, da sich die Richterin auch nach Schlesingers Umzug mit ihr mehrfach in diesem Jahr „persönlich/freundschaftlich“ getroffen habe. Jetzt müsse das Kammergericht – ohne die Beteiligung der betroffenen Richterin – darüber entscheiden, ob eine Befangenheit vorliege. „Aus meiner Sicht haben sich alle Beteiligten absolut korrekt verhalten“, betonte Schlesingers Anwalt Wahlig.
Schlesinger erstritt gegen den RBB bereits einen Teilerfolg
In dem Fall streitet die bereits im August 2022 fristlos entlassene RBB-Intendantin mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber um viel Geld. Der 64jährigen Journalistin wird unter anderem Veruntreuung von Gebührengeldern und Vetternwirtschaft vorgeworfen.
Schlesinger ließ sich beispielsweise eine selbst bewässernde Pflanzenwand für etwa 6.000 Euro anfertigen, die in ihrem Büro installiert wurde. Zudem war sie mit einem luxuriösen Dienstwagen unterwegs, der über Massagesitze und einen integrierten Kühlschrank verfügte. Auch üppige, privat veranstaltete Abendessen auf Kosten des Senders, hohe Bonuszahlungen und ein mittlerweile eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion gehören zu den Vorwürfen gegen Schlesinger (JF berichtete).
Der öffentlich-rechtliche Sender fordert deshalb von der Ex-Intendantin rund neun Millionen Euro Schadensersatz und die Rückzahlung mutmaßlich unrechtmäßiger Reisekostenerstattungen. Dagegen geht Schlesinger vor und pocht ihrerseits auf die Auszahlung weiterer Ruhestandsgelder. Einen Teilerfolg erstritt sie Mitte Juli 2025 vor dem Berliner Landgericht. Für den Monat Januar 2023 muß ihr der Sender 18.400 Euro zahlen (JF berichtete). Beide Seiten legten daraufhin Rechtsmittel ein. Im Berufungsverfahren beim Kammergericht sollen nun alle Punkte erneut verhandelt werden. (rsz)