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Aktualisiert: Dafür soll ein linker Journalist jetzt Strafe zahlen

Aktualisiert: Dafür soll ein linker Journalist jetzt Strafe zahlen

Aktualisiert: Dafür soll ein linker Journalist jetzt Strafe zahlen

Journalist Florian Klenk: Gestaltet das politische Spiel gerne selber mit
Journalist Florian Klenk: Gestaltet das politische Spiel gerne selber mit
Florian Klenk: Er gestaltet das politische Spiel gerne selber mit Foto: picture alliance / Günther Pichlkostner / First Look / picturedesk.com | Günther Pichlkostner
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Dafür soll ein linker Journalist jetzt Strafe zahlen

Der Chef des linken österreichischen Magazins „Falter“ beschimpft einen Corona-Demo-Organisator als „Rechtsextremist“. Der läßt sich das nicht gefallen und zieht erfolgreich vor Gericht. Was Klenk zum Urteil sagt.
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WIEN. Das Straflandesgericht Wien hat den Chefredakteur der linken Wiener Wochenzeitung Der Falter, Florian Klenk, zu einer Strafzahlung verurteilt. Klenk hatte den ehemaligen Politiker Martin Rutter öffentlich als „Rechtsextremist“ bezeichnet.

Das Gericht verurteilte den Journalisten wegen übler Nachrede zur Zahlung von 1.500 Euro Entschädigung an Rutter. Wesentlich schwerer wiegen jedoch die Verfahrenskosten, die sich auf 6.000 bis 8.000 Euro belaufen dürften. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Richter folgte der Argumentation des Klägers: Der Begriff „Extremist“ impliziere nach Definition des österreichischen Innenministeriums eine Bereitschaft zu Gewalt. Rutter kündigte nach der Entscheidung an, daß bald auch auf andere Medienvertreter weitere Klagen zukommen könnten: „Sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt werden, kann sich die System-Journaille auf eine Klagswelle gefaßt machen“, so der Organisator zahlreicher Corona-Demonstrationen.

Journalist beklagt „Einschränkung der Meinungsfreiheit“

In einer Reaktion zeigte sich Klenk empört über das Urteil. Er argumentierte, daß das Gericht ihm zwar nicht grundsätzlich widersprochen habe, aber verlangt hätte, daß er in seinem Facebook-Beitrag Belege für seine Behauptung vorlegen sollte. Auf der Internetseite des Falters schreibt der Chefredakteur: „Das ruiniert natürlich jeden Diskurs, nicht nur in den sozialen Medien, sondern auch in Zeitungen, TV-Diskussionen und im Radio.“

Sei es früher ausreichend gewesen, einen Tatsachenbeweis vor Gericht zu erbringen, so müsse man einen solchen nun im Bericht selbst vorlegen. „Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir hoffen, daß das Oberlandesgericht Wien die Meinungsfreiheit wiederherstellt“, so Klenk.

Kurios: In ähnlichen Verfahren fällten zwei Richter damit gegensätzliche Entscheidungen. Während das Magazin Profil bereits vor dem Wiener Straflandesgericht triumphierte – Rutter ist dort mit seiner Klage auf Entschädigung gescheitert, nachdem er auch dort als Rechtsextremist bezeichnet worden war – scheiterte Klenk. Das Urteil im anderen Fall gilt laut Profil als rechtskräftig, da keine Berufung eingebracht wurde. Florian Klenk wollte gegenüber JUNGE FREIHEIT keine Stellungnahme abgeben.

Das Landesgericht für Strafsachen erlaubt Profil Martin Rutter einen Rechtsextremisten zu nennen. Und ich wurde genau dafür vom Landesgericht für Strafsachen bestraft. Medienrecht ist Justizlotto. So geht das doch nicht.

— Florian Klenk 👨🏻‍💻 (@klenkflorian.bsky.social) 19. März 2025 um 07:35

Transparenz: Dieser Artikel wurde am 7. April 2025 um das Verfahren des Magazins Profil ergänzt. (rr)

Florian Klenk: Er gestaltet das politische Spiel gerne selber mit Foto: picture alliance / Günther Pichlkostner / First Look / picturedesk.com | Günther Pichlkostner
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