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Urheberrechte: Europäischer Gerichtshof hält Netzsperren für grundsätzlich zulässig

Urheberrechte: Europäischer Gerichtshof hält Netzsperren für grundsätzlich zulässig

Urheberrechte: Europäischer Gerichtshof hält Netzsperren für grundsätzlich zulässig

Sicherheitsschloß
Sicherheitsschloß
Sicherheitsschloß: Droht eine Internetzensur? Foto: picture alliance/dpa themendienst
Urheberrechte
 

Europäischer Gerichtshof hält Netzsperren für grundsätzlich zulässig

Internetanbieter können dazu verpflichtet werden, Netzseiten mit Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Kritiker befürchten nun Zensur.
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LUXEMBURG. Internetanbieter können dazu verpflichtet werden, Netzseiten mit Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Hintergrund ist die Klage des Filmunternehmens Constantin, das einen österreichischen Provider aufgefordert hatte, daß mittlerweile abgeschaltete Streamingportal kino.to zu sperren.

Auf diesem konnten tausende Filme angeschaut werden, ohne daß die Daten dauerhaft auf dem Computer gespeichert wurden. Die Internetplattform Netzpolitik.org befürchtet nun, das Urteil berge das Risiko, „als Muster für die Durchsetzung weiterer Sperren zu wirken, die leicht zur Zensur für unliebsame Inhalte werden könnten“.

Bis heute ist allerdings unklar, ob das Ansehen von Filmen, ohne diese ganz herunterzuladen (Streaming), tatsächlich ein Verstoß gegen das Urhebergesetz ist. Die Bundesregierung hatte dies im Fall der Pornofilmplattform Redtube zuletzt verneint. (ho)

Sicherheitsschloß: Droht eine Internetzensur? Foto: picture alliance/dpa themendienst
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