LUXEMBURG. Internetanbieter können dazu verpflichtet werden, Netzseiten mit Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Hintergrund ist die Klage des Filmunternehmens Constantin, das einen österreichischen Provider aufgefordert hatte, daß mittlerweile abgeschaltete Streamingportal kino.to zu sperren.
Auf diesem konnten tausende Filme angeschaut werden, ohne daß die Daten dauerhaft auf dem Computer gespeichert wurden. Die Internetplattform Netzpolitik.org befürchtet nun, das Urteil berge das Risiko, „als Muster für die Durchsetzung weiterer Sperren zu wirken, die leicht zur Zensur für unliebsame Inhalte werden könnten“.
Bis heute ist allerdings unklar, ob das Ansehen von Filmen, ohne diese ganz herunterzuladen (Streaming), tatsächlich ein Verstoß gegen das Urhebergesetz ist. Die Bundesregierung hatte dies im Fall der Pornofilmplattform Redtube zuletzt verneint. (ho)