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Christentum: Kirchenrechtler: Rauswurf von AfD-Mitgliedern möglich

Christentum: Kirchenrechtler: Rauswurf von AfD-Mitgliedern möglich

Christentum: Kirchenrechtler: Rauswurf von AfD-Mitgliedern möglich

Kirchenrechtler Thomas Schüller: Rauswurf von AfD-Mitgliedern wäre mit Trickserei möglich.
Kirchenrechtler Thomas Schüller: Rauswurf von AfD-Mitgliedern wäre mit Trickserei möglich.
Kirchenrechtler Thomas Schüller: Rauswurf von AfD-Mitgliedern wäre mit Trickserei möglich Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Christentum
 

Kirchenrechtler: Rauswurf von AfD-Mitgliedern möglich

Der katholische Kirchenrechtler Thomas Schüller hält den prinzipiellen Rauswurf von AfD-Mitgliedern aus christlichen Vereinen für möglich. Allerdings muß dazu juristisch getrickst werden, räumt der Theologe ein.
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MÜNSTER. Christliche Verbände können Mitglieder ausschließen, die sich auch für die AfD engagieren. Dieser Meinung ist der katholische Kirchenrechtler Thomas Schüller. So könnten „tatsächlich die katholischen Jugendverbände, aber auch Erwachsenenverbände eine Bestimmung aufnehmen, AfD-Mitglieder grundsätzlich nicht in Vereine aufzunehmen und auch wieder aus dem Verein auszuschließen“, sagte er gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

Vor wenigen Tagen hatte die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, gefordert, AfD-Mitglieder aus Laien-Ämtern in der Kirche zu entfernen. Es sei „eindeutig, daß antisemitische, rassistische, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben“, sagte sie zur Begründung gegenüber dem Magazin Kirche + Leben. „Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums.“

Rechtsexperte wertet die Sache skeptisch

Die Einschätzung von Schüller, AfD-Mitglieder darüber hinaus gänzlich aus christlichen Vereinen herauswerfen zu können, geht über diese Forderung heraus. Da für Vereine Aufnahmefreiheit bestehe, könne jeder Verein Angehörigen dieser Partei nicht nur Ämter, sondern sogar die Mitgliedschaft verwehren, argumentierte Schüller.

Skeptischer ist da der Rechtsexperte Stefan Korioth. Zwar habe eine religiöse Gemeinschaft das Recht, auf Kompatibilität mit der eigenen Anschauung beim Zugang zu Ämtern zu achten: „Aber so pauschal vorzusortieren, ist nicht unproblematisch.“ Schließlich sei die AfD keine verbotene Partei und die Kirche fordere ihre Mitglieder ausdrücklich auf, sich politisch zu betätigen.

Kirchenmann empfiehlt juristische Trickserei gegen AfD

Auch Schüller räumte ein, daß eine erforderliche Satzungsänderung, die sich ausschließlich gegen die AfD richte, rechtlich schwierig durchzusetzen sei. Stattdessen riet der Kirchenmann zur juristischen Trickserei. Eine allgemeinere Formulierung, nach der Bewerber oder auch aktuelle Mitglieder nicht aufgenommen oder aus dem Verein entlassen werden können, „die sich vereinsschädigend im Sinne einer rassistischen, antisemitischen Äußerung verhalten“, soll daher einen Ausschluß ermöglichen.

Die innerparteiliche Vereinigung „Christen in der AfD“ widersprach bereits der Unterstellung von Stetter-Karp entschieden. Die AfD sei die einzige Partei, die sich „ohne Wenn und Aber für die christlichen Werte des Lebensschutzes zu Beginn und am Ende des menschlichen Lebens“ ausspreche, sagte ihr Sprecher Joachim Kuhs gegenüber dem Magazin Idea. Die Äußerunge Stetter-Karps „zeugen von einer großen Unkenntnis der Programmatik und der aktuellen politischen Arbeit der AfD“, so der EU-Parlamentarier. (JF)

Kirchenrechtler Thomas Schüller: Rauswurf von AfD-Mitgliedern wäre mit Trickserei möglich Foto: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
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