BERLIN. Die Grünen wollen mit einem „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit“ das Transsexuellengesetz ersetzen.
Sie begründen dies damit, daß das bisherige Gesetz unnötige Hürden aufbaue, welche die „Würde und die Selbstbestimmung von transsexuellen Menschen beeinträchtigen“, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion.
Demzufolge soll das Verfahren für die Änderung von Vornamen künftig „deutlich vereinfacht und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers abhängig gemacht“ werden. Daher soll unter anderem darauf verzichtet werden, daß sich der Betreffende schon mindestens drei Jahre lang zum anderen Geschlecht zugehörig fühlen muß und dieses Empfinden irreversibel ist.
„Schwerer Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers“
„Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, lediglich der Antragsteller selbst kann letztlich über seine geschlechtliche Identität Auskunft geben“, heißt es im Entwurf der Grünen weiter. Änderungen des Vornamens sowie des Personenstands sollten nur versagt werden können, wenn sie „offenkundig mißbräuchlich“ sind und beispielsweise zur Verschleierung der Identität beantragt wurden.
Auch soll künftig eine „deutliche operative Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ nicht mehr vorausgesetzt werden, da nach Ansicht der Grünen-Fraktion geschlechtsumwandelnde Maßnahmen „einen schweren operativen Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers“ bedeuten.
Im übrigen entspreche die Annahme, „ein Transsexueller strebe mit allen Mitteln nach einer Veränderung seiner Geschlechtsmerkmale“, nicht der Wirklichkeit. Dies zeige schon der „Anteil von 20 bis 30 Prozent der dauerhaft Transsexuellen ohne Geschlechtsumwandlung an der Gesamtzahl der anerkannten Transsexuellen“. (vo)