Der Deutsche Presserat hat in den letzten fünf Jahren einen Anstieg der Beschwerden über Printmedien verzeichnet. So gingen im vergangenen Jahr 746 Beschwerden beim Rat ein. Im Jahr 2000 waren es 534 Beschwerden. Am häufigsten verstoßen die Zeitungen gegen Ziffer 2 des Ehrenkodex, der die Wahrung der Sorgfaltspflicht behandelt, und gegen Ziffer 8, in der die Persönlichkeitsrechte geschützt sind. Wird gegen eine Zeitung eine Rüge ausgesprochen, veröffentlicht der Presserat deren Namen, und die gerügte Zeitung ist aufgefordert, die Rüge abzudrucken. „Unser Ziel ist es, daß in den Redaktionen über journalistische Standards gesprochen wird“, erklärte die Sprecherin des Presserats, Ella Wassink. Der Deutsche Presserat mit Sitz in Bonn ist eine Einrichtung zur freiwilligen Selbstkontrolle der gedruckten Medien. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Verteidigung der Pressefreiheit. Getragen wird der Presserat, der diesen November sein 50jähriges Bestehen feiern kann, von Verbänden der Zeitschriftenverleger und Journalisten.
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