Eine schwere Mißachtung des Bundesverfassungsgerichts wirft die Juristen-Vereinigung Lebensrecht (JVL) den politisch Verantwortlichen in Deutschland vor. Obwohl das höchste Gericht vor genau zehn Jahren zur Regelung von Abtreibungen gefordert habe, daß das sogenannte Beratungskonzept auf seine Tauglichkeit hin überprüft werden müsse, gebe es bis heute nicht einmal die gesetzliche Grundlage für eine aussagekräftige Statistik. Nach Ansicht der JVL hat die Reform des Paragraphen 218 Strafgesetzbuch – in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft darf nach erfolgter Beratung ohne Angaben von Gründen abgetrieben werden – ihr Ziel verfehlt. Entgegen der erklärten Absicht, die Zahl der Abtreibungen zu senken, sprächen deutliche Anzeichen für eine Zunahme seit der Gesetzesänderung. Außerdem registriere man einen „Verfall des Rechtsbewußtseins“. Während Abtreibungen nach Beratung zwar straffrei, aber weiterhin rechtswidrig seien, gälten sie inzwischen in Rechtsprechung, Rechtslehre und in der öffentlichen Meinung vielfach als rechtmäßig. Die 1984 gegründete und in Köln ansässige Juristen-Vereinigung kritisiert darüber hinaus, daß durch die seit zehn Jahren geltende Regelung behinderte Kinder sogar noch abgetrieben werden dürfen, wenn sie bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wären. Auf Ärzten laste in solchen Fällen zunehmend der Druck, Schadensersatz bezahlen zu müssen, wenn sie nicht abtreiben. „Ein solches Überleben wird inzwischen zunehmend durch eine – ethisch unverantwortliche – Tötung des Kindes im Mutterleib mittels einer Kaliumchlorid-Spritze ins Herz verhindert“, heißt es in einer Erklärung der Vereinigung. Die Juristen appellierten an den Bundestag, seiner Beobachtungspflicht nachzukommen und aus der „offenkundigen Schutzuntauglichkeit der geltenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch die gebotenen Konsequenzen zu ziehen“.