Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für einen deutlichen Gottesbezug in der künftigen EU-Verfassung abgelehnt. 315 Abgeordnete stimmten am 11. Dezember gegen den Vorschlag, 265 votierten dafür, vier enthielten sich. Der EU-Entwurf verweist nur auf die „kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas“. Der Union zufolge sollte die Präambel des Verfassungsvertrages an die Verantwortung vor Gott erinnern und auf die christlich-abendländische Wertetradition hinweisen. Der Gottesbezug sei eine Klammer, die Europa zusammenhalte, und ein „Ausdruck versöhnter Verschiedenheit“, begründete der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler den Antrag. Die Proteste in den polnischen Werften 1980 und die Wende in Deutschland 1989 seien von Christen angeführt worden. Sie hätten sich an das Bibelwort gehalten: „Wir schämen uns des Evangeliums von Jesus Christus nicht.“ Auch Juden und Moslems befürworteten einen Gottesbezug. Beispielhaft zitierte der CSU-Politiker den Direktor der europäischen Rabbinerkonferenz, Moshe Rose, sowie den Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Nadeem Elyas. Gauweiler zufolge plädieren Irland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Spanien und die Slowakei ausdrücklich für eine Erwähnung des Christentums. Italien, Ungarn und die Niederlande unterstützen den Hinweis auf ein christliches Erbe, auch Österreich, Luxemburg und Lettland seien für den Vorschlag offen. „Ein Europa“, erklärte Gauweiler, „dem der Geist seiner Kirchen und Kathedralen keine Erwähnung mehr wert ist, hätte seine Seele verloren. Und kein Euro und keine Denkmalpflege auf der Welt könnten darüber hinwegtäuschen.“
- Streiflicht