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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Das Recht auf Diskriminierung ist die Essenz der Freiheit

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Das Recht auf Diskriminierung ist die Essenz der Freiheit

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Stellen Sie sich einmal vor, Amerika wäre tatsächlich so frei, wie die Gründerväter es ursprünglich beabsichtigten. In diesem authentisch (und klassisch) liberalen Amerika könnte niemand den dort lebenden freien Männern und Frauen vorschrieben, wie sie über ihr Eigentum, also ihre Körper, Häuser und Unternehmen, zu verfügen haben. Nach dem Willen der Gründerväter steht es dem amerikanischen Individuum frei, seine Geschäfte nach eigenem Ermessen zu führen; zu verkehren, mit wem es will; einen weiten Bogen um alle zu schlagen, die es verabscheut; nach Belieben andere einzustellen oder zu entlassen, Mietverträge abzuschließen oder wieder zu kündigen, Anlagen zu tätigen oder wieder zurückzuziehen, Sinn und Unsinn zu reden.

Dieser hypothetische freie Mensch genießt die Freiheit, so viele Gefühle zu verletzen, wie er will, solange er dabei nicht tätlich wird. Solange er sich nicht am Körper oder Eigentum eines anderen vergreift, kann unser mythischer freier Mensch tun und lassen, was er will.

Die Amerikaner sind schon so lange mit Propaganda beschallt worden, daß sie die Grundbausteine der Freiheit nicht mehr begreifen. Eine derbe reductio ad absurdum mag Abhilfe schaffen:

„Tut mir leid, wir verkaufen nicht an Juden“

In meinem Viertel macht ein Geschäft auf, das Nazi-Memorabilien verkauft. Auf der Suche nach einem gelben Davidstern schaue ich dort hinein. Der von Kopf bis Fuß mit Nazi-Abzeichen und –Insignien bekleidete Inhaber begrüßt mich mit den Worten: „Tut mir leid, wir verkaufen nicht an Juden.“ „Nun seien Sie doch nicht so“, sage ich. „Wo sonst finde ich ein Paar Ohrclips mit Hakenkreuzmotiv?“ Der Nazi-Sympathisant ist höflich, aber bestimmt: „Meine Dame, ich will nicht unhöflich sein, aber in der Alten Heimat wurde der Vetter meines Urgroßvaters von Juden umgebracht, die sein Blut als Triebmittel zur Herstellung von Matze brauchten.“ „Ja“, antworte ich. „Ich kenne diese Ritualmordlegende. Ich versichere Ihnen, daß die Matzeknödel meiner Mutter kein Blut von ungehobelten Flegeln – egal, ob Juden oder Nichtjuden – enthielten. Macht nichts. Ich verstehe, was Sie meinen. Mein Beileid für Ihren Verlust. Viel Erfolg wünsche ich Ihnen.“

Würde ich meinen Nazi-Nachbarn an die Menschenrechtsabteilung des Justizministeriums verpetzen? Nie im Leben. Jeder prinzipientreue jüdische Libertäre mit einem Sinn für Humor, der an uneingeschränkte Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Privateigentum glaubt, würde seine Kippa ziehen und aus dem Laden gehen. Genauso verhielte es sich, wenn ein Restaurant sich weigern würde, eine lesbische Verwandte und ihre Partnerin zu bedienen – warum sollten wir den Inhaber dazu zwingen, anstatt unser Geld bei der Konkurrenz auszugeben, wo man es gerne nimmt?

„Das Recht auf Diskriminierung ist die eigentliche Essenz der Freiheit“, so Roger Pilon vom Cato Institute. „Eben deswegen kommen Menschen nach Amerika, um dem Vereinigungszwang zu entkommen – egal, ob es sich dabei um religiöse, wirtschaftliche, politische oder andere Vereinigungen handelt.“

Recht auf Privateigentum und freie Zusammenschlüsse als Grundlagen der Zivilisation

Nicht alle Juristen haben ein derart ausgeprägtes Verständnis davon, was Freiheit bedeutet. So verurteilte Andrew Napolitano, der Verfassungsrechtler vom Dienst bei Fox News, das jüngst im Bundesstaat Indiana erlassene Gesetz zur Religionsfreiheit. Gouverneur Mike Pence kann man nur wärmstens ans Herz legen, sich von den lobotomisierten Tyrannen nicht in die Knie zwingen zu lassen, sondern die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Privateigentum als die Grundlagen einer freien Republik – ja, der Zivilisation selber – zu verteidigen.

Der Stein des Anstoßes ist eine überraschend bescheidene Formulierung: „Eine staatliche Handlung darf das Recht einer Person, ihre Religion auszuüben, nicht erheblich erschweren.“ Bislang war mir nicht bewußt gewesen, daß die amerikanischen Gerichte einem gläubigen Angeklagten das Recht absprechen, seine Verteidigung auf religiösen Argumenten aufzubauen. Insofern ist das Stück Freiheit, das Indiana mit diesem Gesetz zurückfordern will, geradezu jämmerlich. In was für einer verkehrten Welt leben wir, in der die Strategie der „Twinkie-Verteidigung“ zur Entlastung des Angeklagten zulässig ist, nicht aber die Berufung auf religiöse Überzeugungen?

 

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