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Ministerin für Verständlichkeit

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Verbraucherschutz ist auch Sprachschutz. Ilse Aigner hat das erkannt und der deutschen Sprache einen guten Dienst erwiesen. Die scheidende Verbraucherschutzministerin kann am Ende ihrer Amtszeit einen sprachpolitischen Erfolg vorweisen: verständlichere Produktinformationsblätter für Geldanlagen. Dazu entwickelten Fachleute ein „Glossar zur Verbesserung der sprachlichen Verständlichkeit von Produktinformationsblättern nach dem Wertpapierhandelsgesetz“.

Für Wertpapiere, Vermögensanlagen und die staatlich geförderte Altersvorsorge sind seit kurzem Produktinformationsblätter vorgeschrieben. Eine Untersuchung des Verbraucherschutzministeriums vom März 2012 hatte jedoch „erhebliche sprachliche Mängel“ in den verwendeten Produktinformationsblättern offengelegt. Die Formulierungen in den Informationen überforderten die Verbraucher. Aigner richtete daraufhin eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Deutschen Kreditwirtschaft ein. Verbraucherschutzverbände, das Bundesfinanzministerium, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ein Fachinstitut für verständliche Kommunikation wirkten ebenfalls mit.

Jede Fachsprache ist übersetzbar

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Unter dem Leitspruch „Jede Fachsprache läßt sich übersetzen“ wählte das Fachinstitut aus 340 Produktinformationsblättern 492 Fachbegriffe aus. Die Arbeitsgruppe prüfte 258 davon und legte 66 Begriffe Testpersonen mit durchschnittlichen Fachkenntnissen vor. Was diese nicht verstanden, kam auf die Vorschlagsliste für verbesserte Produktinformationsblätter. Daraus entwickelte sich schließlich ein Glossar. Die Richtschnur lautete: „Selbst Texte, die strengen juristischen Vorgaben genügen müssen, können so geschrieben werden, daß sie von Nicht-Fachleuten verstanden werden.“ Das ist Musik in den Ohren von Sprachschützern!

Folglich wurde eine Vorgehensweise entwickelt, die man sich auch für viele andere Informationstexte wünscht: überflüssige Informationen streichen, Fachausdrücke erläutern, Texte gliedern und vereinheitlichen. Das Glossar enthält 131 Ausdrücke, die gar nicht mehr verwendet werden sollen, außerdem standardisierte Erläuterungen für 55 weitere Ausdrücke und schließlich 61 Ausdrücke, die genauer zu erläutern sind, weil sie verschiedene Bedeutungen haben können. Des weiteren bietet das Glossar verständlich vorformulierte Textbausteine an.

Verzicht auf Fremdwörter

Die Handreichung empfiehlt etwa, Abkürzungen und Fremdwörter möglichst zu vermeiden: „Grundsätzlich sollte auf die Verwendung von Fremdwörtern verzichtet werden, wenn es einen entsprechenden deutschen Begriff gibt.“ So wird die „Fix-Kupon-Anleihe“ zur Festzinsanleihe, aus dem „Agio“ wird ein Ausgabeaufschlag und aus dem „Disclaimer“ werden „Wichtige Hinweise“. Weitere Beispiele sind: Wertentwicklung für „Performance“, Absicherungsgeschäft für „Hedge“ und Handelsplatzentgelt für „Courtage“. Es gibt sie also doch, wenn es einen politischen Willen gibt: sprachpolitische Maßnahmen zum Nutzen der Bürger. Die kreditwirtschaftlichen Verbände empfehlen ihren Mitgliedern, die Vorgaben des Glossars bis zum 1. Dezember 2013 umzusetzen.

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