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Von ehrenhaften und ehrlosen Richtern

Von ehrenhaften und ehrlosen Richtern

Von ehrenhaften und ehrlosen Richtern

 

Von ehrenhaften und ehrlosen Richtern

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Im alten Rom erzählte man sich eine Vielzahl von Sagen, wie die vom ersten Konsul Roms, Lucius Iunius Brutus. Dessen Söhne wurden der Verschwörung gegen die junge Republik beschuldigt, und Brutus selbst leitete die Untersuchung. Nach Überprüfung des Sachverhaltes und Anhörung der Beschuldigten sprach er sie des Hochverrates schuldig und verurteilte sie zum Entsetzen des römischen Senats und Volkes zum Tode. Ungerührt soll er der Hinrichtung auf dem Kapitol beigewohnt haben. Erst danach zerriß sich der trauernde Vater das Gewand.

Eine Vielzahl von Sagen, die neben Härte und Wehrhaftigkeit der Republik vor allem eines zum Ausdruck bringen sollen: das Streben nach Objektivität im Recht. Gewiß, der Vater will seine Söhne, streitende Parteien wollen ihre Interessen schützen und sie werden sich naturgemäß entsprechend verhalten. Doch für das objektive Recht ist das nur eine subjektive Befangenheit. Unabhängig und ohne Rücksicht auf Ansehen einer Person, nur nach Sachverhalt, so soll der römische Richter urteilen. Das ist der Kern des römischen Rechts.

Wir alle, die wir im Leben stehen, haben unsere ganz persönlichen Sympathien und Antipathien, verfolgen unsere ganz persönlichen Interessen, die unsere Handlungen und unser Denken leiten. Doch von alle dem sollen wir uns frei machen, das verlangt diese Rechtsvorstellung von uns. Und die Fähigkeit, das auch zu können, macht das Ansehen und die Ehre des Richters aus. Unabhängig und ohne Rücksicht auf Ansehen einer Person, nur nach Sachverhalt, so muß er urteilen. Alles andere wäre Gesinnungsrecht.

Nicht mehr und nicht weniger als nach Sachverhalt urteilen

Als der Linksterrorismus die Bundesrepublik erschütterte, konnte man sich dazu stellen, wie man wollte. Für die einen waren es heldenhafte Kämpfer gegen das „Schweinesystem“, deren Methoden, nicht aber Ziele abzulehnen seien. Für die anderen waren es Schweine, welche die Gemeinschaft bekämpften, die sie ernährt hatte. Zu den letzteren dürften die Richter gehört haben, die über die Terroristen urteilten. Doch sie verurteilten sie als das, was sie nach dem Sachverhalt eben waren – als Mörder. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Stellen wir uns aber nun Richter vor, die diese Fähigkeit nicht besitzen, die vielleicht gar nicht mehr wissen, was objektives Recht überhaupt ist. Die aber wohl noch so eine ungefähre Ahnung haben, daß sie das eigene nicht schonen dürfen. Was wird passieren? Diese Richter werden auch eine Gesinnung entwickeln nach der sie urteilen, aber eine ganz eigentümliche. Eine naturgemäße Gesinnung besitzen Väter, die ihre Söhne, streitende Parteien, die ihre Interessen schützen, allen voran die des Gemeinwesens. Und hier?

Diese Richter werden eine Anti-Gesinnung entwickeln, die aber selbstverständlich eine Gesinnung bleibt. Diese setzen sie nun an die Stelle des objektiven Rechtes. Nicht mehr objektives Recht, sondern Gesinnungsrecht sprechen sie, ohne es zu bemerken. Das geht dann so. „Hier sind zwei Menschen in einer Schlägerei aneinandergeraten. Der dort ist Deutscher, hat helle Haut und blondes Haar, so könnte auch mein Sohn aussehen. Das dort ist ein Orientale, der sieht nicht nur anders aus, sondern er ist mir auch im Wesen fremd.“

Die natürliche Gesinnung wird zur Anti-Gesinnung

Die natürliche Gesinnung wäre, das Eigene gegen das Fremde zu verteidigen. In diesem Falle also den Deutschen gegen den Orientalen. Doch wie denkt dieser Richter? „Das darf ich nicht, ich soll ja von meiner subjektiven Befangenheit absehen. Aber wie mache ich das nur, ich weiß doch gar nicht wie das geht? Ach, ich verteidige einfach den Orientalen gegen den Deutschen, dann kann mir niemand vorwerfen, ich wäre meiner natürlichen Gesinnung gefolgt. Außerdem kennt der Orientale noch die Blutrache, nicht aber dieser Deutsche.“

So denken deutsche Richter heute. Sie verfolgen ein Recht und glauben, dieses sei ein irgendwie besonders objektives Recht. Das ist es natürlich nicht. Es ist ein pseudo-objektives Gesinnungsrecht in der denkbar ekelerregendsten und scheußlichsten Entartung. „Liebet eure Feinde“, so tönt es deutschen Opfern vom Richterstuhle entgegen. „Und hasset eure Nächsten, wie wir euch hassen.“ Deutsche, die solchen Menschen ausgeliefert, die von solchen Richtern verurteilt werden, die brauchen keine Feinde. Sie haben schon welche.

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